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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 572/2006 vom 22.08.2006
Kommunale Beteiligung am Fonds "Deutsche Einheit"
Das BMF hatte ursprünglich einen Entwurf vorgelegt, der eine Erhöhungszahl der Gewerbesteuerumlage im Zusammenhang mit der Anschlussregelung des Fonds Deutsche Einheit in den alten Ländern für das Jahr 2007 in Höhe von 7 Prozentpunkten vorsah. Es ist dem DStGB gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden auf Bundesebene nunmehr gelungen, eine Änderung des Verordnungsentwurfs herbeizuführen; danach soll der Vervielfältiger nicht mehr um 7, sondern um 6 Prozentpunkte erhöht werden.
Zur Finanzierung des Fonds Deutsche Einheit ist der Landesvervielfältiger der Gewerbesteuerumlage jährlich anzupassen (§ 6 Abs. 5 Gemeindefinanzreformgesetzes GFRG). Infolge der sich für dieses Jahr erneut abzeichnenden deutlichen Zunahme des Gewerbesteueraufkommens auf annährend 36 Mrd. €, was weit über die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung hinausgeht, würde eine Erhöhung der Gewerbesteuerumlage um 7 Prozentpunkte eine zu hohe Beteiligung der Kommunen am Fonds Deutsche Einheit zur Folge haben. Denn die Gemeinden müssen gemäß § 6 Abs. 5 GFRG ab 2005 40 % der im Zusammenhang mit der Neuregelung der Finanzierung des Fonds Deutsche Einheit verbleibenden Länderbelastungen in Höhe von jährlich 2.582.024.000 €, also ca. 1.032,8 Mrd. €, an die Länder abführen. Dieser Finanzierungsbeitrag ist zur Hälfte, somit 20 % bzw. 516,4 Mio. €, durch eine jährlich anzupassende Gewerbesteuerumlage zu erbringen. Eine Erhöhung der Gewerbesteuerumlage um 7 Prozentpunkte hätte aller Voraussicht nach diesen Betrag um einiges überschritten, so dass es zu einer Überzahlung seitens der Gemeinden gekommen wäre.
Auf Grund dieser zu erwartenden finanziellen Mehrbelastung haben sich die kommunalen Spitzenverbände beim BMF für eine Erhöhung der Gewerbesteuerumlage um lediglich 6 Vervielfältigerpunkte ausgesprochen. In einem nun vorliegenden überarbeiteten Entwurf einer Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl hat das BMF dieser Forderung Rechnung getragen.
Der weitergehenden Forderung der kommunalen Spitzenverbände, bezüglich der Festlegung der Erhöhungszahl die Ergebnisse der anstehenden November-Steuerschätzung abzuwarten, wurde bisher nicht Rechnung getragen.
Az.: IV 902-04/1, 932-03