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StGB NRW-Mitteilung 267/2000 vom 20.05.2000
Kommunale Entwicklungszusammenarbeit
Für Projekte zur Förderung der Entwicklungszusammenarbeit werden den Städten und Gemeinden auch in diesem Jahr wieder rund neun Millionen Mark zur Verfügung gestellt. Damit ermöglicht das Land Nordrhein-Westfalen nunmehr schon zum fünften Mal in Folge den Kommunen, geeignete Projekte von Bürgern, Vereinen oder Initiativen finanziell zu unterstützen.
In vielen Städten und Gemeinden gibt es beispielgebende Initiativen. Kommunale Entwicklungszusammenarbeit leistet auch einen wichtigen Beitrag für einen offenen und toleranten Umgang mit ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Zugleich eröffnet sie zahlreiche Möglichkeiten, die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit der Arbeit ihrer Stadt oder Gemeinde zu stärken.
Die Landesregierung unterstützt mit den pauschalen Zuweisungen die Städte und Gemeinden und damit viele private und ehrenamtliche Initiativen, die sich schon seit Jahren für Probleme und Fragen der Entwicklungszusammenarbeit und zur Förderung des "Eine-Welt-Gedankens" engagieren. Die Bewilligungsbedingungen sind im Interesse einer konstanten Abwicklung unverändert geblieben. Die Landesregierung verzichtet wie in den Vorjahren auf bürokratischen Aufwand und macht keine anteilige Kostenübernahme der Städte und Gemeinden zur Voraussetzung. Jeder Stadt und Gemeinde des Landes wird pauschal ein Betrag in Höhe von 0,50 DM je Einwohner überwiesen.
Den Kommunen werden über die Bezirksregierungen folgende Beträge zur Verfügung gestellt: Arnsberg 1,9 Millionen DM, Detmold 1,0 Millionen DM, Düsseldorf 2,6 Millionen DM, Köln 2,1 Millionen DM und Münster 1,3 Millionen DM. Die Mittel werden den Städten und Gemeinden ohne Antrag unmittelbar ausgezahlt.
Az.: I/1 05-15