Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 279/2013 vom 02.04.2013

Kommunale Geldanlagen

Mit StGB NRW-Mitteilung 28/2013 vom 20.12.2012 haben wir über die Neufassung des Runderlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 11.12.2012 informiert. In der Neufassung dieses Runderlasses zur kommunalen Geldanlage wird in Abs. 3 der Erlass einer örtlichen Anlagerichtlinie empfohlen.

Die kommunalen Versorgungskassen haben ein Muster für eine örtliche Anlagerichtlinie entwickelt, um ein einheitliches Vorgehen auf kommunaler Ebene zu initiieren. Dabei orientiert sich die entwickelte Anlagerichtlinie weitgehend an den Vorgaben des Runderlasses wie z.B. die Gewährleistung einer ausreichenden Sicherheit und die Erzielung eines angemessenen Ertrags bei der Anlage kommunaler Mittel. Auch die jederzeitige Sicherstellung der Liquidität der Kommunen zur Begleichung ihrer laufenden Verpflichtungen findet Berücksichtigung.

Auch hinsichtlich der Anlageformen hält sich die Anlagerichtlinie eng an die Vorgaben des Runderlasses. So können die Gemeinden und Gemeindeverbände für die Anlage nicht benötigter Mittel solche Anlageformen wählen, die von den kommunalen Versorgungskassen bei solchen Geschäften nach § 16 Absatz 2 des Gesetzes über die kommunalen Versorgungskassen und Zusatzversorgungskassen im Lande Nordrhein-Westfalen (VKZVKG) verwendet werden dürfen. Danach sind alle Anlageformen zugelassen, die auch den Versicherungsunternehmen nach § 54 Abs. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) sowie der Anlageverordnung gestattet sind. Der Hinweis auf eine entsprechende Mischung und Streuung der unterschiedlichen Anlageformen ist ebenfalls berücksichtigt.

Durch den expliziten Bezug auf diese Normen soll u.a. verhindert werden, dass ggf. divergierende örtliche Richtlinien die Anlage in den von den Kommunen genutzten Fonds der kommunalen Versorgungskassen erschweren bzw. verhindern.

Der Entwurf einer örtlichen Anlagerichtlinie kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Gemeindehaushaltsrecht > Erlasse abgerufen werden.

Az.: IV/1 904-03

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