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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 484/2006 vom 19.07.2006
Kommunale Haushaltssystematik
Das Innenministerium NRW hat uns einen Runderlass zur Anwendung des Erlasses Verwaltungsvorschriften Gliederung und Gruppierung vom 27.11.1995 (SMBl.NRW.6300) übersandt. Der Runderlass vom 12. Juli 2006 (Az: 34-61.30.24-1190/06) hat den Hintergrund, dass der Runderlass VV Gliederungen und Gruppierung mit Ablauf des Haushaltsjahres 2006 außer Kraft tritt. Er muss jedoch noch weiter für die kamerale Haushaltswirtschaft Anwendung finden, da noch nicht alle Gemeinden ihr Rechnungswesen auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt haben. Es ist deshalb nach Ansicht des Innenministeriums notwendig, weiterhin seine Anwendung zu verlangen.
Die Verwaltungsvorschriften über die Gliederung und die Gruppierung der Haushaltspläne der Gemeinden und Gemeindeverbände (VV Gliederung und Gruppierung) vom 27.11.1995 (SMBl.NRW.6300,) sind, auch wenn sie mit Ablauf des Haushaltsjahres 2006 außer Kraft treten, von den Gemeinden und Gemeindeverbänden für ihre Haushaltswirtschaft in den Haushaltsjahren 2007 und 2008 weiterhin zu beachten, soweit von ihnen das kamerale Rechnungswesen auf der Grundlage des § 9 des Art. 1 des NKFG NRW noch Anwendung findet.
Dieser neue Runderlass wird nicht im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht werden. Der Runderlass ist im Intranetangebot des StGB NRW unter Fachinformationen und Service/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Neues Kommunales Finanzmanagement/ Erlass vom 12.07.2006 - Kommunale Haushaltssystematik für StGB NRW-Mitgliedskommunen abrufbar.
Az.: IV/1 904-03/1