Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 768/2004 vom 01.10.2004

Kommunale Haushaltssystematik

Aufgrund des "Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" vom 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) und des beschlossenen "Gesetzes zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch" erfolgt ab dem 01.01.2005 die Zusammenführung der bisherigen Arbeitslosenhilfe mit der bisherigen Sozialhilfe für Erwerbsfähige zur "Grundsicherung für Arbeitssuchende". Dazu bestimmen die oben angesprochenen Gesetze die Leistungen der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit näher. Diese Leistungspflichten bestehen auch, wenn die gemeinsame Aufgabe in Form von Arbeitsgemeinschaften oder im Einzelfall als zugelassener kommunaler Träger erfüllt wird. In diesen Fällen können sich lediglich Abweichungen bei der Veranschlagung im kommunalen Haushaltsplan aus der Art der nachzuweisenden Zahlungsströme ergeben.

Nach der bundesweiten Abstimmung zur Abbildung dieser neuen Aufgabe in der kommunalen Haushaltssystematik sind zur Umsetzung der genannten Gesetze neue Gliederungen und Gruppierungen vorgesehen.

Das Innenministerium hat zur Zuordnung der Leistungen für Arbeitssuchende in der kommunalen Haushaltssystematik einen Erlass vom 29.09.2004 - Az.: 34-48.01.37.04-2045/04 - herausgegeben, der im Intranet-Angebot des Verbandes unter "Fachinfo & Service", "Fachgebiete", "Finanzen und Kommunalwirtschaft", "Gemeindehaushaltsrecht" unter der Überschrift "Kommunale Haushaltssystematik" abrufbar ist.

Die vorgesehenen Differenzierungen nach Leistungsarten sind insbesondere auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände nach einer differenzierten und zeitnahen Abbildung der neuen kommunalen Leistungen, auch in der vierteljährlichen Kassenstatistik, länderübergreifend festgelegt worden. Dazu wird wegen der im oben angesprochenen Gesetz enthaltenen Revisionsklausel empfohlen, vor Ort die revisionsrelevanten Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II und die sonstigen Leistungen für Unterkunft und Heizung getrennt zu erfassen.

Eine Ergänzung der Verwaltungsvorschrift Gliederung und Gruppierung erfolgt wegen der laufenden Reform des kommunalen Haushaltsrechts nicht. Für die neue Aufgabe ist im finanzstatistischen Produktrahmen die neue Produktgruppe 312 mit der Bezeichnung des o.a. Unterabschnitts vorgesehen.

Az.: IV/1 904-03/1

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