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StGB NRW-Mitteilung 111/2016 vom 16.02.2016
Kommunale Mustersatzung nach BHKG
Die kommunalen Spitzenverbände in NRW haben mit dem Verband der Feuerwehren in NRW vereinbart, in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe eine neue kommunale Mustersatzung nach dem BHKG NRW (im wesentlichen Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr, Vergütung Brandschau, Verdienstausfall) zu erarbeiten. Damit soll das Ziel verfolgt werden, durch ein gemeinsames Muster eine einheitliche Empfehlung für die Kommunen zur Verfügung stellen zu können. In der Arbeitsgruppe sind auch kommunale Praktiker/innen vertreten. Die Mustersatzung soll Ende Februar/Anfang März 2016 erarbeitet sein. Die Mustersatzung wird dann mit Schnellbrief den StGB NRW-Mitgliedstädten und -gemeinden zur Verfügung gestellt.
Az.: 15.1.2