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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 408/2010 vom 07.09.2010
Kommunale Patenschaften mit Einheiten der Bundeswehr
Die Patenschaften von Städten und Gemeinden über Einheiten der Bundeswehr waren Gegenstand einer Kleinen Anfrage im Deutschen Bundestag, die die Bundesregierung mit Bundestagsdrucksache 17/2688 beantwortet hat. Zurzeit bestehen über 700 kommunale Patenschaften über Bundeswehreinheiten.
In der Vorbemerkung zu ihrer Antwort legt die Bundesregierung dar, dass Patenschaften von Einheiten und Verbänden der Bundeswehr mit Städten und Gemeinden das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger für die Bundeswehr als Instrument einer wehrhaften Demokratie zur Friedenssicherung fördern. Neben den Richtlinien des Bundesverteidigungsministeriums für die Bundeswehreinheiten betreffend Patenschaften mit Städten und Gemeinden sind deren Inhalte und Aktivitäten darüber hinaus frei und stehen im Ermessen der jeweiligen Gemeinde und der Bundeswehreinheit.
Im Haushalt des Verteidigungsministeriums ist ein Mittelansatz für die Patenschaften mit Städten und Gemeinden vorgesehen, der sich jedoch im Jahr 2010 auf Mittelzuweisungen in Höhe von nur 84.312 Euro beläuft, durchschnittlich betrachtet also nur ein Betrag von etwas über 100 Euro pro Patenschaft. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage ist als Bundestagsdrucksache 17/2688 unter www.bundestag.de abrufbar.
Az.: III 155-60