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StGB NRW-Mitteilung 740/2007 vom 19.11.2007
Kommunale Sozialausgaben steigen auf 18,1 Mrd. Euro
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund beobachtet mit Sorge den erneuten Anstieg der kommunal finanzierten Sozialausgaben um 600 Mio. Euro auf 18,1 Mrd. Euro. Diese Entwicklung überfordere die kommunalen Haushalte und werde mit Blick auf die demographische Entwicklung noch weiter an Schärfe gewinnen. Belastet würden die Kommunen zum einen durch die steigenden Ausgaben bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, zum anderen bei der Hilfe zur Pflege. Hinzu kämen die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter, für die die Kommunen 2006 3,2 Mrd. Euro aufwenden mussten. 10 % mehr als im Vorjahr. Bei Einführung im Jahr 2003 waren es noch 1,3 Mrd. Euro. Die Ausgaben für die Eingliederungshilfe stiegen um knapp 400 Mio. Euro netto auf rd. 10,5 Mrd. Euro.
Der DStGB fordert den Bund auf, sich mit mindestens 20 % der Grundsicherung im Alter zu beteiligen. Die Eingliederungshilfe müsse im Interesse der behinderten Menschen nachhaltig gesichert werden. Dazu gehöre auch, dass Menschen mit Behinderung, wenn sie finanziell leistungsstark sind, sich an der Finanzierung ihnen zustehender Leistungen beteiligen müssen. Auch solle ein Bundesteilhabegeld (über das Bundesteilhabegeld soll der Leistungsberechtigte, der aufgrund der besonderen Schwere seiner Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sein kann, über einen Geldbetrag zum Nachteilsausgleich verfügen) eingeführt werden, das als Bundesleistung der kommunal finanzierten Eingliederungshilfe vorgehe. Damit würde die Eigenständigkeit der Behinderten gestärkt und die Unterstützung behinderter Menschen als gesamtstaatliche Aufgabe unterstrichen.
Az.: III 870