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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 492/2006 vom 06.07.2006
Kommunale Spitzenverbände für geringere Gewerbesteuerumlage
In einem gemeinsamen Schreiben der drei kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene wurde zu dem Entwurf einer Rechtsverordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage im Jahr 2007 Stellung genommen. Dabei wurde sich gegen die vorgesehene Erhöhungszahl von 7 Punkten ausgesprochen und für einen Aufschub dieser Entscheidung bis nach der November-Steuerschätzung plädiert.
Hintergrund ist, dass die Gemeinden durch das Gemeindefinanzreformgesetz in der seit 01.01. 2005 gültigen Fassung 40 % der im Zusammenhang mit der Neuregelung der Finanzierung des Fonds Deutsche Einheit verbleibenden Länderbelastung an die Länder abführen müssen. Dies sind bei 2.582.024.000 € als der Teil des Fonds Deutsche Einheit, der bei den Ländern verbleibt, ca. 1.032,8 Mio. €, die die Gemeinden an die Länder abzuführen haben. Hiervon ist die Hälfte, sprich 516,4 Mio. €, durch eine jährlich anzupassende Gewerbesteuerumlage zu erbringen.
Der jetzt vorliegende Entwurf einer Verordnung sieht vor, dass der Vervielfältiger zur Berechnung der Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 2 und 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes für das Jahr 2007 in Anpassung an die für 2007 geschätzte Entwicklung des Aufkommens an der Gewerbesteuer um 7 %-Punkte erhöht werden soll. Diese Berechnung der Erhöhungszahl beruht auf der zurückliegenden Steuerschätzung vom Mai 2006 für das Jahr 2007. Den Ländern würden auf Grund der Verordnung der darin enthaltenen Erhöhung der Vervielfältigerpunkte um 7 Punkte im Jahr 2007 laut Verordnungsentwurf voraussichtlich rd. 500 Mio. € aus den Kommunalhaushalten zufließen.
In der Stellungnahme zu dem Entwurf der Rechtsverordnung wurde sich nun für eine geringere Erhöhung der Vervielfältigerpunkte eingesetzt. Letztendlich wurde aber gefordert, die Festlegung dieser Erhöhungszahl nicht auf Basis der Steuerschätzung vom Mai 2006 vorzunehmen, sondern die Gewerbesteuerschätzung in der Herbstsitzung des Arbeitskreises Steuerschätzung am 02./03. November 2006 abzuwarten. Denn die tatsächliche Gewerbesteuerentwicklung hat in den vergangenen Jahren und wahrscheinlich auch in diesem Jahr wieder die ursprünglichen Erwartungen immer wieder übertroffen. Auch für dieses Jahr zeichnet sich nach aktuellen Informationen ab, dass die Gewerbesteuerschätzung im November durchaus weiter angehoben wird. Diese eventuelle erneute Anhebung würde aber zu einer Rundung der Vervielfältigerpunkte auf 6 anstatt 7 führen. Die frühzeitige Festlegung der Erhöhungszahl des Vervielfältigers auf Basis der Steuerschätzung vom Mai des vorausgegangenen Jahres hat bereits in der Vergangenheit dazu geführt, dass die erhöhte Gewerbesteuerumlage für die Anschlussregelung des Fonds Deutsche Einheit jeweils erheblich höher als notwendig ausgefallen ist. So wären in den Jahren 2004 und 2005, für die Erhöhungszahlen von 7 und 8 auf dem Verordnungsweg festgesetzt wurden, tatsächlich nur Erhöhungszahlen von 6 und 7 erforderlich gewesen. Die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage für diesen Zweck ist damit schon in den Jahren 2004 und 2005 um über 120 Mio. € höher als notwendig ausgefallen. Hinzu käme 2006 eine erneute Überzahlung, die sich schon nach der Steuerschätzung vom Mai d. J. auf rd. 40 Mio. € beläuft und angesichts des zu erwartenden weiteren Verlaufs der Gewerbesteuereinnahmen letztlich noch höher ausfallen wird.
Az.: IV/1 932-03