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StGB NRW-Mitteilung 725/2004 vom 22.09.2004
Kommunale Spitzenverbände zu Hartz IV
Der Gesamtvorstand der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat sich jüngst zur Umsetzung von Hartz IV mit einem gemeinsamen Beschluss an die Öffentlichkeit gewandt. Darin bekräftigen die kommunalen Spitzenverbände den Grundsatz des Förderns und Forderns als Grundmotiv der Reform. Dies setze voraus, dass der Bund auch die notwendigen Mittel für ein ausreichendes Angebot an Eingliederungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose zur Verfügung stellt. Die Kommunen seien auch weiterhin bereit, ihre vielfach bewährten Strukturen der Beschäftigungsförderung in die Reform einzubringen. Bedenken gegen öffentlich geförderte Beschäftigungsangebote, wie sie insbesondere von Seiten des Handwerks vorgebracht würden, werde im Dialog vor Ort Rechnung zu tragen sein.
Der Gesamtvorstand der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände appelliert ferner an die Länder, wie im Vermittlungsverfahren verabredet, ihre Einsparungen durch die Wohngeldreform vollständig und ungeschmälert an die Kommunen weiterzugeben. Die Bundesregierung wird eindringlich aufgefordert, die kommunalen Spitzenverbände an den Vorbereitungen des Revisionsverfahrens und am Revisionsverfahren selbst zu beteiligen. Die Verständigung über das Verfahren und dem Umfang der Datenerhebung müsse im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen.
Az.: III 810-2