Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 48/2003 vom 05.01.2003
Kommunale Spitzenverbände zum Entwurf eines Mittelstandsgesetzes
Zur Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie des Landtags NRW am 4.12.2002 hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände eine schriftliche und mündliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Förderung und Stärkung des Mittelstandes (Mittelstandsgesetz) abgegeben. Danach unterstützen die kommunalen Spitzenverbände die Bemühungen des Landes, im Rahmen der Mittelstandsoffensive NRW move Dienstleistungsangebote und Rahmenbedingungen für kleinere und mittlere Unternehmen zu verbessern, um die Investitions- und Beschäftigungssituation in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu fördern.
Deutliche Kritik üben die Verbände allerdings an der geplanten Einführung einer Mittelstandsverträglichkeitsprüfung, die auch ein Novum gegenüber vergleichbaren Gesetzen in anderen Bundesländern darstellt. So sieht § 5 des Gesetzentwurfs vor, daß vor dem Erlaß und der Novellierung für mittelstandsrelevante Rechtsvorschriften zu überprüfen ist, ob Auswirkungen auf Kosten, Verwaltungsaufwand und Arbeitsplätze in den Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft zu erwarten sind und ob diese Auswirkungen zu erheblich unterschiedlichen Belastungen in bezug auf die Unternehmensgröße führen. Bei mittelstandsrelevanten Verwaltungsvorschriften sind die Auswirkungen auf die Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft angemessen zu überprüfen.
Aus kommunaler Sicht macht die Einführung einer Mittelstandsverträglichkeitsprüfung allenfalls Sinn für staatliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften und nicht für den Bereich der Kommunalverwaltungen. Denn die Bürokratiekosten für die Unternehmen ergeben sich im wesentlichen aus Vorschriften des Bundes und des Landes. So treffen etwa einen 20-Personen-Betrieb für das Formular-, Statistik- und Berichtswesen sowie die Sozial- und Umweltpflichten im Jahr einen Bürokratieaufwand pro Mitarbeiter von rd. 1.000,-€. Die vom Lohnsteuer- und Sozialversicherungseinzug bis zur Führung amtlicher Statistiken und zum Steuergesetz reichenden Belastungen vielfältigster Art für die Unternehmen beruhen nur zu einem verschwindend kleinen Teil auf originären Planungen und Maßnahmen der kommunalen Ebene.
Darüber hinaus besteht bei kommunalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften bereits nach geltender Rechtslage ein umfassendes Abwägungsgebot des Rates. Weitere Dokumentationen zu einer Prüfung von Auswirkungen auf Kosten, Verwaltungsaufwand und Arbeitsplätze speziell für den Bereich mittelständischer Unternehmen sind insofern für den Kommunalbereich fachlich nicht nachvollziehbar und würden für die Städte, Gemeinden und Kreise überreglementierend wirken. Eine derartige Mittelstandsverträglichkeitsprüfung widerspräche auch dem Erfordernis nach einem auf Zweiseitigkeit auszurichtenden Kommunikationsprozeß zwischen Unternehmen und Kommunalverwaltungen, da insoweit lediglich zusätzliche Verpflichtungen der kommunalen Seite gesetzlich statuiert würden. Unter Aspekten der Wirtschaftsförderung sind schließlich statt zusätzlicher Reglemtierungen mehr Flexibilität und Kreativität im Verhältnis von Unternehmen und Verwaltungen gefordert. Eine Mittelstandsverträglichkeitsprüfung würde alle Beteuerungen der Landesregierung konterkarieren, die kommunales Handeln beeinträchtigende Regelungsdichte zu verringern.
Der Wortlaut des Gesetzentwurfs (LT-Drs. 13/2707) sowie der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände sind bei der Geschäftsstelle abrufbar.
Az.: III 450 - 30