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StGB NRW-Mitteilung 101/2008 vom 22.01.2008
Kommunale Spitzenverbände zum Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene sehen im Gesetzentwurf zur Pflegeversicherung gute Ansätze, um die Pflegesituation der Menschen zu verbessern, insbesondere durch die Stärkung der ambulanten Versorgung. Korrekturen seien aber bei den neu einzurichtenden Pflegestützpunkten erforderlich; die bislang vorgesehene Ausgestaltung lasse befürchten, dass sie in der Praxis nicht funktionieren werden.
Die Verantwortung für die Pflegestützpunkte muss nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände klar geregelt und den Kommunen übertragen werden. Dabei könnten vorhandene kommunale Strukturen und Kompetenzen genutzt werden, gerade im Bereich Altenhilfe, Pflegehilfe, Wohnumfeldentwicklung sowie der Koordination sozialer Dienstleistungen über den Bereich der reinen Pflege hinaus. Der Gesetzentwurf sieht bisher vor, dass Kranken- und Pflegekassen die Einrichtung der Pflegestützpunkte vertraglich regeln und die Kommunen und Leistungsträger an den Verträgen beteiligt werden sollen.
Wichtig sei, dass keine neuen bürokratischen Strukturen aufgebaut werden. Die begrenzten finanziellen Mittel müssten in erster Linie für die pflegebedürftigen Menschen und nicht zur Finanzierung von mehr Bürokratie eingesetzt werden. Über den Gesetzentwurf hinaus müsse angesichts der demografischen Entwicklung und der steigenden Pflegekosten eine umfassende und nachhaltige Reform der Pflegeversicherung weiter auf der Tagesordnung bleiben.
Az.: III 810-11