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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 48/2021 vom 02.02.2021
Kommunale Spitzenverbände zur Änderung des Bundes-EGovG und zum Datennutzungsgesetzentwurf
Die Geschäftsstelle informiert über die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene zu den Gesetzentwürfen eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors.
Die Zielsetzung des Gesetzentwurfes, die Verfügbarkeit und Nutzbarkeit von offenen Daten in Deutschland zu verbessern, wird auch auf Bundesebene von den kommunalen Spitzenverbänden begrüßt. Offene Daten können zu mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit des öffentlichen Handelns führen und bergen gleichzeitig ein großes Potenzial für neue, digitale Anwendungen für Bürgerinnen und Bürger.
Viele Kommunen in Deutschland verfolgen bereits seit einigen Jahren klare Open-Data-Strategien.
In NRW können die Kommunen ihre offenen Verwaltungsdaten ohne zusätzliche Kosten und unabhängig von IT-Dienstleistern direkt auf dem Open.NRW-Portal, dem zentralen Portal des Landes für Open Data, seit Juli 2020 veröffentlichen. Die einzige Voraussetzung ist, dass die Daten im Internet frei zugänglich sind.
Kritisiert wurde von den Bundesverbänden der geplante Umsetzungszeitraum. Eine Bereitstellung der Daten innerhalb von 12 Monaten sei insbesondere vor dem Hintergrund der vielfältigen Aufgaben aufgrund der Corona-Pandemie und der OZG Umsetzung zu gering.
Zudem haben die Bundesverbände betont, dass eine grundsätzliche Verpflichtung der Kommunen zur kostenlosen Weitergabe vom hochwertigen Datensätzen nicht mit dem Selbstverwaltungsrecht aus Art. 28 Abs. 2 GG vereinbar erscheine. Derartige Vorschläge sind in der Vergangenheit auch von den kommunalen Spitzenverbänden in NRW stets abgelehnt worden.
Die gesamte Stellungnahme ist für Mitgliedskommunen im Intranet unter Fachinformationen – Fachbereiche – Digitalisierung – E-Government oder hier abrufbar.
Az.: 17.0.5.4.1-001/001