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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 731/2001 vom 05.12.2001
Kommunale Spitzenverbände zur Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
Der Gesamtvorstand der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände unterstützt mit einer Entschließung vom 19.11.2001 Bemühungen, die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik im Sinne verbesserter Wiedereingliederungschancen Arbeitsloser umfassend neu zu gestalten. Dabei müssen nach Ansicht des Gesamtvorstands folgende Forderungen erfüllt werden:
- Das im SGB III normierte Arbeitsförderungsrecht, das u.a. die Arbeitslosenhilfe regelt, muß mit dem Bundessozialhilfegesetz im Sinne der rechtlichen Angleichung (z.B. Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik, Qualifizierungsmaßnahmen) harmonisiert werden.
- Das Bundessozialhilfegesetz muß grundlegend reformiert werden, z.B. durch die Bildung von Haushaltsbudgets (Pauschalierung), Entbürokratisierung, Wiederherstellung des Lohnabstandsgebotes in der Sozialhilfe durch Schaffung eines ausreichenden Familienleistungsausgleichs.
- Die Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik müssen überprüft werden. Die Förderung Arbeitsloser muß darauf ausgerichtet sein, sie wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.
Punktuelle Neuregelungen, z.B. im Bundessozialhilferecht, werden von den kommunalen Spitzenverbänden als nicht zielführend ebenso abgelehnt wie eine einseitige Kommunalisierung der Arbeitslosenhilfe.
Az.: III 841