Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 750/2007 vom 19.11.2007
Kommunale Spitzenverbände zur Bahnprivatisierung
Der Gesamtvorstand der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat in seiner Sitzung am 14.11.2007 in Berlin dafür plädiert, die Schieneninfrastruktur der DB AG uneingeschränkt in staatlicher Hand zu halten, um fairen Wettbewerb zu ermöglichen und ein aufwendiges Regulierungsverfahren zu vermeiden. Dabei erinnert der Gesamtvorstand den Bund an seine grundsätzlichen Gewährleistungsverpflichtungen aus Art. 87 e Abs. 4 GG, insbesondere im Hinblick auf Ausbau und Erhalt der Eisenbahninfrastruktur einschließlich der Bahnhöfe. Die Städte, Gemeinden und Kreise erwarteten, dass auch in Zukunft alle Städte und Regionen an das Schienennetz angebunden sind und eine bruchlose Verknüpfung von Personenfern-, Regional- und Güterverkehr gesichert wird.
Für den Fall einer Teilprivatisierung hält es der Gesamtvorstand insbesondere für unverzichtbar, dass eine neutrale, von der DB AG unabhängige Instanz über Nutzungsrechte und das Preissystem bezüglich des Schienennetzes und der sonstigen Verkehrsinfrastruktur entscheidet. Nur so könne gewährleistet werden, dass kommunale Verkehrsunternehmen und andere Wettbewerber der DB AG im Stadt- und Regionalverkehr bei Entscheidungen über den Zugang zum Schienennetz Chancengleichheit erhalten. Der Gesamtvorstand erwartet außerdem, dass die im Falle einer Teilprivatisierung erzielten Privatisierungserlöse in vollem Umfang dem Schienennetz und der sonstigen Verkehrsinfrastruktur zugute kommen. Ausdrücklich wird der Bund aufgefordert, die Finanzausstattung des Bestandsnetzes mit jährlich mindestens 2,5 Mrd. Euro sicherzustellen.
Schließlich hat der Gesamtvorstand seine Erwartung formuliert, dass der Bund seine verfassungsrechtliche Verantwortung für die Bahnhöfe als Teil der Schieneninfrastruktur wahrnimmt und die kommunalen Gebietskörperschaften auch finanziell in ihrem Bemühen unterstützt, die Bahnhöfe und deren unmittelbares Umfeld in ihre Stadt- und Verkehrsplanung besser einzubinden. Alle Aufgabenträger des Schienenverkehrs müssten bei einer noch abzuschließenden Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und DB AG angemessen an der Definition der Qualitätsparameter beteiligt werden. Im Hinblick auf die Bedeutung der nichtbundeseigenen Eisenbahnen insbesondere für den Güterverkehr in der Fläche fordert der Gesamtvorstand Bund und Länder schließlich auf, die Finanzierung der in kommunaler Trägerschaft befindlichen NE-Infrastruktur auf eine neue Grundlage zu stellen und nicht länger als alleinige Aufgabe der kommunalen Träger zu behandeln.
-
Az.: III 645-00