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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 13/1996 vom 05.01.1996
Kommunale Spitzenverbände zur Eisenbahninfrastruktur-Nutzungsverordnung
Mit einem gemeinsamen Schreiben haben sich die kommunalen Spitzenverbände Ende November 1995 gegenüber Bundesverkehrsminister Wissmann für einen diskriminierungsfreien Zugang zur Schieneninfrastruktur der DB AG eingesetzt und sich insbesondere für ein Verbot von Mengenrabatten ausgesprochen. Ausdrücklich als wünschenswert werden dagegen Trassenpreisrabatte für zusätzliche Verkehre auf nicht ausgelasteten Strecken eingeschätzt. Das Schreiben hat folgenden Wortlaut:
"Die Bahnstrukturreform hat u.a. zum Ziel, durch Wettbewerb im Schienenverkehr die Kosten zu senken und dadurch seine Attraktivität zu erhöhen. Diesem Ziel soll der gesetzlich normierte diskriminierungsfreie Zugang der Schieneninfrastruktur dienen.
Deshalb beobachten wir die Bestrebungen der DB AG mit Sorge, sich über einen gesetzlich gesicherten Mengenrabatt Vorteile gegenüber den Städten und Landkreisen zu verschaffen, die von den Nahverkehrsgrenzen der Länder zu verantwortlichen Bestellern von Schienenverkehrsleistungen bestimmt worden sind.
Zunächst sehen wir keine betriebswirtschaftlich begründbaren Argumente, die - angesichts des Netzmonopols der Bahn - für Mengenrabatte als preispolitisches Instrument sprechen könnten. Wichtig für uns ist aber, daß eine Einräumung von Mengenrabatten nur dem Großabnehmer DB AB (Betrieb) zugute käme und jeden Wettbewerb im Keim ersticken würde. Für potentielle Konkurrenten beinhalten solche Mengenrabatte schwerwiegende Wettbewerbsverzerrungen, die ihre Kostenvorteile gegenüber der DB AG im Betrieb von vornherein relativieren oder gar neutralisieren. Der diskriminierungsfreie Wettbewerb auf dem Netz verlangt einheitliche Trassenpreise für alle Wettbewerber. Da die DB AG (Netz) bei ihren Trassenpreisen, die ihre Kosten insgesamt decken sollen, bereits die Rabattierung einkalkuliert hat, könnte der einheitliche Trassenpreis spürbar gesenkt werden.
Im Interesse des Wettbewerbs und einer effizienten Verwendung der den Ländern und Kommunen zur Verfügung gestellten Regionalisierungsmittel möchten wir Sie bitten, dem Petitum der Bahn AG (Netz) nach einem eingebauten Wettbewerbsvorteil für ihre Transportbereiche nicht nachzugeben und sicherzustellen, daß die Eisenbahninfrastruktur-Nutzungsverordnung ein Verbot von Mengenrabatten festschreibt.
Als zulässig und wünschenswert erachten wir dagegen Trassenpreisrabatte für zusätzliche Verkehre auf generell oder zu bestimmten Tageszeiten nicht ausgelasteten Strecken. Zusätzliche SPNV-Nachfrage in nennenswertem Umfang wird sich nur entfalten und finanzieren lassen, wenn die Trassenpreise der DB AG mittelfristig auf das wesentlich niedrigere Niveau der nichtbundeseigenen Eisenbahnen herabgedrückt werden können. Deutliche Trassenpreisrabattierungen für Mehrverkehre und eine mögliche generelle Senkung der Trassenpreise aufgrund intensiver Rationalisierungsanstrengungen seitens der DB AG bilden hierfür eine notwendige Voraussetzung."
Az.: III 645 - 60