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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 154/2012 vom 16.02.2012
Kommunale Spitzenverbände zur EU-Vergaberechtsreform
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat am 01.02.2012 zu den Vorschlägen der EU-Kommission zur Reform des EU-Vergaberechts Stellung genommen. Aus Sicht der Städte und Gemeinden muss das EU-Vergaberecht praxisgerechter und kommunalfreundlicher ausgestaltet werden.
Die seitens der Kommission vorgelegten drei Richtlinienvorschläge (Allgemeine Vergaberichtlinie, Sektorenrichtlinie und neue Richtlinie zur Konzessionsvergabe) sind sowohl vom Umfang als auch vom Inhalt her sehr komplex und stellen nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände keinen Beitrag zur Entbürokratisierung des Vergaberechts dar. Insbesondere die aus kommunaler Sicht nicht erforderlichen Regelungen im Bereich der interkommunalen Kooperationen sowie der Dienstleistungskonzessionen sind zu kritisieren. Wegen des Inhalts wird auf unsere Mitteilung Nr. 68/2012 vom 17.01.2012 verwiesen.
Der StGB NRW hat stets die Auffassung vertreten, dass das Vergaberecht mit größeren Handlungsspielräumen für die Städte und Gemeinden als größtem öffentlichen Auftraggeber sowie insgesamt mittelstands- und investitionsfreundlich ausgestaltet werden muss. Zudem soll im Vergaberecht verstärkt das Kosten-Nutzen-Prinzip gelten.
Die aktuell vorgelegten Richtlinienentwürfe der Kommission werden diesen Anforderungen nur zum Teil gerecht. Zwecks weiterer Einzelheiten verweisen wir auf das BV-Stellungnahmeschreiben, welches im StGB NRW-Internetangebot für Mitgliedskommunen unter Fachinfo/Service≥Fachgebiete≥Bauen und Vergabe≥Vergabe heruntergeladen werden kann.
Die EU-Richtlinienentwürfe sind abrufbar unter http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/modernising_rules/index_de.htm
Az.: II gr-ko