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StGB NRW-Mitteilung 42/2003 vom 05.01.2003
Kommunale Spitzenverbände zur Landespflegegesetz-Novelle
Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen haben gegen die Pläne des Landes protestiert, die Novellierung des Landespflegegesetzes im Schnellverfahren schon Mitte Dezember 2002 im Kabinett zu verabschieden und dem parlamentarischen Verfahren zuzuleiten. Danach ist es für die Kommunen nicht hinnehmbar, daß das Land wesentliche Beteiligungsrechte der Kommunen bei einem Gesetz ignoriert, von dem diese ganz erheblich fachlich und finanziell betroffen sind. Das Land habe den Kommunen - entgegen dem in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien in NRW vorgesehenen Verfahren - keinen Referentenentwurf des Gesetzes zur Stellungnahme zugeleitet. Damit würden die Hauptbetroffenen der geplanten Novellierung in der Gesetzgebung völlig übergangen.
Die Novellierung des Landespflegesetzes soll vor allem den Modernisierungsstau im Bereich der stationären Pflegeeinrichtungen auflösen, der mit 3,7 Mrd. € beziffert wird, und Neubauten ohne Bedarfsanalyse ermöglichen. Die Kommunen sollen diese Investitionen künftig über das Pflegewohngeld für die Heimbewohner refinanzieren, obwohl sie hierzu finanziell nicht hinreichend ausgestattet sind. Die geplante Ablösung der vom Bedarf abhängigen Objektförderung durch das Pflegewohngeld nimmt den Kommunen jede Steuerungsmöglichkeit.
Die kommunalen Spitzenverbände befürchten erhebliche Kostensteigerungen für die Sozialhilfeträger und fachliche Schwierigkeiten. In dieser Situation sind die Kommunen dringend auf finanzielle Unterstützung durch das Land angewiesen, um ein sozialpolitisches Desaster zu verhindern. Das Land hat jedoch angekündigt, sein Förderprogramm, das im vergangenen Jahr 70 Mio. € umfaßte, nicht fortsetzen zu wollen.
Die bisher bekannten Eckpunkte zur Novellierung enthalten nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände auch Schritte in die richtige Richtung, die jedoch die drohenden Mehrbelastungen der Kommunen nicht ausgleichen können. Angesichts der demografischen Entwicklung wird sich der finanzielle Druck auf die Kommunen durch eine notwendige Steigerung der Platzzahlen in Zukunft noch erhöhen.
Az.: III 810 - 11/3