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StGB NRW-Mitteilung 658/2000 vom 20.11.2000
Kommunale Spitzenverbände zur Rentenreform
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat Mitte November 2000 die Landesregierung auf die schwerwiegenden Folgen der geplanten Rentenreform für die Sozialhilfe und die kommunalen Haushalte hingewiesen. Im einzelnen haben die drei Hauptgeschäftsführer der Verbände folgende Position vertreten:
Es besteht kein Zweifel, daß angesichts der demographischen Entwicklung Änderungen im Rentenrecht erforderlich sind, um die Rente zukunfts- und armutssicher zu machen. Größere Gruppen von Rentnern jedoch auf die Sozialhilfe zu verweisen, ist der sozialpolitisch falsche Weg. Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen lehnen eine durch die Sozialhilfe zu finanzierende Grundrente ab. Die bisher bekannt gewordenen Pläne der Bundesregierung führen zwangsläufig zu mehr Altersarmut.
Die erheblichen systematischen Eingriffe in das System der Sozialhilfe sind ebenfalls nicht hinnehmbar. Sozialhilfeleistungen, die unabhängig vom Bedarf und auch weitgehend vom Vermögen des Empfängers freigesetzt werden, haben Versorgungscharakter und gehören damit nicht mehr in die kommunale Zuständigkeit.
Schließlich wären mit einer sozialhilfefinanzierten Grundsicherung unkalkulierbare Mehrkosten für die Kommunen verbunden. Ein schlüssiges Konzept zum Ausgleich dieser Mehrkosten liegt bisher nicht vor.
Aus Sicht der betroffenen Rentnerinnen und Rentner ist festzustellen, daß aufgrund der günstigen Rentenentwicklung seit 1965 der Anteil der Sozialhilfeempfänger im Rentenalter von 28 auf 6,5 % zurückgeführt werden konnte - dieser Trend wird sich nun umkehren.
Die Landesregierung wurde aufgefordert, die aufgezeigten sozial- und finanzpolitischen Bedenken sowie die Bedenken gegen die Systematik der Sozialhilfe mitzutragen und bei den Beratungen des Gesetzentwurfs zu berücksichtigen.
Az.: III 878