Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 515/2020 vom 20.07.2020

Kommunale Unternehmen: Frauen in Spitzenpositionen eher selten

Eine deutschlandweite Studie der Zeppelin Universität hat untersucht, wie viele Frauen in kommunalen Unternehmen Aufgaben der Führungsebene wahrnehmen. Durchschnittlich wird in Deutschland gerade mal etwa jeder fünfte Spitzenposten in einem kommunalen Unternehmen von einer Frau eingenommen. Die Entwicklung in den Städten ist sehr unterschiedlich. Aus Sicht des StGB ist die Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung ein wichtiger Schritt, um Frauen Toppositionen diskriminierungsfrei zugänglich zu machen. Während die Wirtschaft bereits Strategien entwirft, wie der Anteil von Frauen in den Chefetagen der Unternehmen gesteigert werden kann, wird die Unterrepräsentanz von Frauen in kommunalen Führungspositionen noch zu wenig angegangen. Die unternehmerischen Strukturen müssen insgesamt und besonders in den Führungspositionen deutlich flexibler werden und sich den Gegebenheiten des Alltags auch von Frauen besser anpassen.

Den aktuellen Status quo bei der Entwicklung der Repräsentation von Frauen in öffentlichen Unternehmen hat ein Forscherteam der Zeppelin Universität in einer Studie wiederholt untersucht. Gefördert wurde diese Studie vom Zentrum für Management und Personalberatung in Bonn.

Demnach sind Frauen in derartigen Positionen nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. Der Durchschnittswert aller Bundesländer liegt bei 19,7 Prozent. Dies bedeutet, dass jedes fünfte Unternehmen eine Frau in der Chefetage hat bzw. 432 der insgesamt 2.196 Führungspositionen mit Managerinnen besetzt sind. Weiter stellen die Forscher in der Studie fest, dass 78 Prozent aller vakanten Positionen durch einen Mann neu besetzt worden sind, also lediglich 22 Prozent durch Frauen. Die Entwicklung ist in den untersuchten Regionen höchst unterschiedlich. Während in einigen Unternehmen ein Anstieg festzustellen ist, stagniert in anderen Unternehmen die Entwicklung oder ist sogar rückläufig.

In den Monaten März und April haben die Forscher in allen Bundesländern die Daten von 69 Städten und 1.469 Unternehmen mit 2.200 Führungskräften auf die Anzahl der Berufung von Frauen in leitende Organe wie Geschäftsführung, Geschäftsleitung und Vorstand überprüft. Die Untersuchung umfasste neben den Landeshauptstädten und den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen auch die jeweils vier größten Städte der jeweiligen Länder. Der Fokus der Autoren der Studie richtete sich auf insgesamt 20 Branchen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist. Hierzu zählen unter anderem die Abfallwirtschaft, Krankenhäuser, Messen, der öffentliche Personennahverkehr, Sozialeinrichtungen oder Stadtwerke.

Den höchsten Anteil an Frauen im Top-Management erreichten erneut die Städte ostdeutscher Bundesländer: in Brandenburg (22,5 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (23,4 Prozent), Thüringen und Sachsen (je 24,7 Prozent). Während auch die Stadtstaaten Berlin (35,7 Prozent) und Bremen (24,7 Prozent) ihre Spitzenpositionen beibehalten, bilden die Städte in Niedersachsen (13,0 Prozent) vor Schleswig-Holstein (10,4 Prozent) und Rheinland-Pfalz (10,3 Prozent) die Schlusslichter. Unabhängig von den Regionen bzw. bezogen auf die Tätigkeitsbereiche liegt nach der Auswertung der Zeppelin Universität der Anteil weiblicher Führungskräfte in 69 größeren Städten im Bereich Gesundheit und Soziales im Schnitt bei gut 33 Prozent und in Krankenhäusern bei gut 25 Prozent.

Weiter kommen die Autoren der Studie zu dem Ergebnis, dass die jüngst vom Bundeskabinett beschlossene erste ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie die Bedeutung des Themas unterstreicht. Zu den Zielen der Strategie gehört zum Beispiel, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern oder die Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen gerechter zu verteilen. Ziel der Bundesregierung ist es, die Gleichstellung von Männern und Frauen künftig in allen Gesetzen und Förderprogrammen des Bundes stärker zu berücksichtigen.

Anmerkung

Die Initiative der Bundesregierung, die Gleichstellung von Mann und Frau künftig in allen Gesetzen und Förderprogrammen des Bundes stärker zu berücksichtigen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein zentrales Steuerungselement, um auch Frauen die Chefetage zugänglich zu machen. Jedoch kann sie keinesfalls Leistungsnachweise ersetzen, die für die erfolgreiche Unternehmensführung auch bei kommunalen Unternehmen dringend erforderlich sind.

Benötigt werden mehr Angebote, gezielte Nachwuchs- und Karriereförderung für Frauen. Auch in kommunalen Führungspositionen muss eine Flexibilisierung und Reduzierung der Wochenarbeitszeit möglich sein. Homeoffice-Regelungen, Job-Sharing-Modelle und die Aufwertung von Stellvertreterinnen können ein gangbarer Weg sein. Ein jährlicher Bericht zu erreichten Fortschritten und vor uns liegenden Herausforderungen, um mehr Frauen für die kommunalen Unternehmen zu begeistern, wäre ein sinnvolles Instrument.

Schon heute setzen viele kommunale Unternehmen zur Vorbereitung der Besetzung von Managementposten auf die Beratung neutraler Personalberatungsdienstleister. Diese ermitteln in einem transparenten, diskriminierungsfreien Verfahren unter Mitwirkung der Aufsichts- bzw. Verwaltungsgremien die fachlich am geeignetsten Bewerberinnen bzw. Bewerber für die jeweilige Neubesetzung. Bedenkt man, vor welchen immensen Herausforderungen viele kommunale Unternehmen aktuell stehen (Digitalisierung, Klimaziele, Fachkräftemangel, Corona-Krise), sollte nach Ansicht des StGB im Sinne der Kommunen die fachliche Geeignetheit der Bewerberinnen bzw. Bewerber das wohl entscheidende Schlüsselkriterium sein. Dies ist zugleich das objektivste Kriterium, um eine geschlechterbezogene Diskriminierung zu verhindern.

Az.: 28.6.1-002/004 we

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