Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 429/2011 vom 21.09.2011

Kommunale Verschuldung in NRW

Die Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände Nordrhein-Westfalens erreichten Ende 2010 eine Höhe von 56,8 Mrd. Euro. Wie der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 7,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Je Einwohner belief sich die Verschuldung rein rechnerisch auf 3.183 Euro.    

Merkmal Schulden am 31.12.

a = in Millionen Euro
b = in Euro je Einwohner

Schulden am 31.12.

Zu- (+) bzw. Abnahme (—) 2010 gegenüber 2009

2009

2010

Investitionskredite der Gemeinden
und Gemeindeverbände 1)

a
b

35.658
1.992,84

36.609
2.050,88

+ 2,7 %
+ 2,9 %

Bruttonachweis

- der Kernhaushalte



a
b



23.216
1.297,46



23.052
1.291,40



- 0,7 %
- 0,5 %

- der Sonderrechnungen

a
b

9.260
517,50

10.307
577,42

+ 11,3 %
+ 11,6 %

- der Anstalten öffentlichen Rechts (AöR)

a
b

3.737
208,84

3.798
212,79

+ 1,6 %
+ 1,9 %

Kassenkredite der Kernhaushalte

a
b

17.240
963,49

20.203
1.131,76

+ 17,2 %
+ 17,5 %

Schulden insgesamt

a
b

52.898
2.956,33

56.812
3.182,64

+ 7,4 %
+ 7,7 %

1) abzüglich der im Kernhaushalt des Trägers aufgenommenen und an Sonderrechnungen sowie AöR weitergeleiteten Darlehen.

Ende 2010 wurden für kommunale Kernhaushalte um 0,7 Prozent niedrigere langfristige Verbindlichkeiten (Investitionskredite) ermittelt als im Vorjahr; die Schulden der kommunalen Sonderrechnungen waren um 11,3 Prozent, die der Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) um 1,6 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe griffen die kommunalen Körperschaften auch in 2010 verstärkt auf Kassenkredite zurück. Ende 2010 war deren Volumen mit über 20 Mrd. Euro (1.132 Euro je Einwohner) um 17,2 Prozent höher als ein Jahr zuvor.

Die Statistiker weisen darauf hin, dass das Erhebungskonzept der Schuldenstandstatistik methodisch komplett neu abgegrenzt wurde.

Die Ergebnisse für Gemeinden, Städte und Kreise sind im Internet abrufbar unter: http://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2011/pdf/189a_11.pdf.

 

Az.: IV/1 912-01

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