Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 652/2022 vom 07.11.2022
Kommunale Wärmeplanung als neuer Förderschwerpunkt der novellierten Kommunalrichtlinie
Am 1. November 2022 trat eine Novellierung der Kommunalrichtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Kraft, die kommunale Wärmeplanung als neuen Förderschwerpunkt enthält. Gefördert wird die Erstellung kommunaler Wärmepläne durch fachkundige externe Dienstleister. Und das zu attraktiven Bedingungen: Bis zum 31. Dezember 2023 können Kommunen für diesen neuen Schwerpunkt 90 Prozent Förderung erhalten. Finanzschwache Kommunen und Antragstellende aus Braunkohlerevieren profitieren von einer 100-Prozent-Förderung.
Die Wärmeplanung soll in Kommunen die Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen. Mithilfe der Wärmeplanung wird der zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune ermittelt und mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt. Das schafft Planungs- und Investitionssicherheit für alle Akteurinnen und Akteure. Mit dem neuen Förderschwerpunkt unterstützt das BMWK Kommunen auf ihrem Weg zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung.
Details zur Förderung kommunaler Wärmeplanung – Voraussetzungen, technische Details, usw. –können dem Förderkompass des Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) entnommen werden: https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie/erstellung-einer-kommunalen-waermeplanung
Darüber hinaus informiert das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) am 8. November 2022 über die gesamte Kommunalrichtlinie inklusive neuem Förderschwerpunkt detailliert zu den Neuerungen. Zu dieser online-Veranstaltung erfahren Sie die Details zu Inhalt, Anmeldung etc über den nachfolgenden Link:
Az.: 28.6.9-005/001