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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 268/2013 vom 18.04.2013
Kommunaler Finanzausgleich und Zensus 2011
Die Einwohnerzahl stellt einen wichtigen Verteilungsmaßstab im kommunalen Finanzausgleich dar. Das inzwischen verabschiedete und in Kraft getretene Gemeindefinanzierungsgesetz 2013 (GFG 2013) bestimmt, dass die „vom IT.NRW fortgeschriebene Bevölkerungszahl zum Stichtag 31. Dezember 2011“ maßgeblich ist.
Die bisherige Fortschreibung der Bevölkerungszahl beruht noch auf der Volkszählung von 1987. Auch die im Herbst letzten Jahres veröffentlichten und im parlamentarischen Verfahren berücksichtigten Modellrechnungen zum GFG 2013 sowie die kürzlich versandten Festsetzungsbescheide basieren auf dieser Fortschreibung.
Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse des Zensus 2011 am 31.05.2013 (Berichtszeitpunkt: 9. Mai 2011) dürfte nun zeitnah auch eine „neue“ Fortschreibung — jedenfalls der Einwohnerzahl — auf den 31.12.2011 vorliegen. Diese neuen Daten konnten bei den Modellrechnungen und Festsetzungen zum GFG 2013 und demnach auch bei den Beratungen der kommunalen Haushalte 2013 noch nicht berücksichtigt werden. Eine unterjährige, rückwirkende Anpassung der Finanzausgleichszuweisungen an veränderte Einwohnerzahlen liefe daher Gefahr, die Haushaltsplanungen sowie Haushaltssicherungs- und -sanierungskonzepte der Städte, Kreise und Gemeinden zu entwerten und stünde im Widerspruch zu den Geboten der Planungssicherheit und Vorhersehbarkeit.
Wir haben daher als Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW gegenüber dem Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) deutlich gemacht, dass die Ergebnisse des Zensus 2011 nicht im GFG 2013 Berücksichtigung finden dürfen. Dies entspricht auch der Vorgehensweise u.a. in Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachen und Sachsen-Anhalt, die diesbezüglich teilweise über ausdrückliche gesetzliche Normierungen verfügen.
Ob über die Anpassung der Statistik hinaus für zukünftige Finanzausgleichsgesetze weitergehender Regelungsbedarf besteht (z.B. bei der Anwendbarkeit des Demografiefaktors oder etwa eines Härteausgleichs entsprechend der Handhabung bei der Volkszählung 1987), kann erst nach Vorliegen der Ergebnisse sinnvoll diskutiert werden.
Das Schreiben an das MIK kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Kommunaler Finanzausgleich > GFG 2013 abgerufen werden.
Az.: IV/1 902-01/1