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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 221/2015 vom 18.03.2015
Kommunales Erstzugriffsrecht auf bundeseigene Wohnungen
Auf Intervention der kommunalen Spitzenverbände hin hat Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks Ende Januar 2015 mitgeteilt, dass Städte und Gemeinden zukünftig ein Erstzugriffsrecht auf bundeseigene Wohnungen, die nicht in Konversionsgebieten liegen, eingeräumt wird. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) ist damit einer Forderung der kommunalen Spitzenverbände nach einer weiteren Flexibilisierung der Bauland- und Liegenschaftspolitik nachgekommen.
Aus verschiedenen Regionen und Kommunen war in der Vergangenheit immer wieder berichtet worden, dass sich das den Kommunen eingeräumte Erstzugriffsrecht auf Konversionsliegenschaften im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) nicht immer als ausreichend erwiesen hat. Dies gilt insbesondere für den Erwerb von Wohnungsbeständen, da sich viele der betroffenen Wohnungen auf „Nicht-Konversionsliegenschaften“ befinden. Die kommunalen Spitzenverbände haben daraufhin das BMUB aufgefordert, dass Erstzugriffsrecht für Städte und Gemeinden auch auf Nicht-Konversionsliegenschaften auszudehnen.
Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks hat daraufhin in einem Antwortschreiben mitgeteilt, dass die BIMA zu Beginn eines jeden Jahres alle zum Verkauf anstehenden Geschosswohnungen Städten und Gemeinden bzw. kommunalen Wohnungsbaugesellschaften aktiv zum Kauf anbieten wird. Die Veräußerung soll im Rahmen eines sogenannten privilegierten Direktverkaufs zum Verkehrswertgutachterpreis erfolgen.
Die Vorschriften zur Ermittlung des Verkehrswertes leiten sich aus der Immobilienwertermittlungsverordnung und deren Richtlinien ab. Städte und Gemeinden können damit eine noch gezieltere und soziale Wohnungspolitik — insbesondere in nachfragestarken Wohnungsmärkten — betreiben und die Ziele des gemeinsamen „Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen“ noch besser verfolgen.
Anmerkung
Im Rahmen des „Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen“ hat die Bundesregierung im aktuellen Haushalt bereits einen Betrag von 100 Millionen Euro für die Jahre 2015 bis 2018 für die verbilligte Abgabe von Konversionsliegenschaften des Bundes eingeplant. Im Hinblick auf die Umsetzung des Haushaltsvermerks zur verbilligten Abgabe von Konversionsgrundstücken wurden zwischenzeitlich die darin vorgesehenen „Veräußerungsrichtlinien“ der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), in denen Einzelheiten der Abgabe geregelt werden sollen, im Entwurf erstellt. Eine Befassung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages ist zeitnah vorgesehen.
Daneben werden von der BIMA ca. 40 000 Nicht-Konversionswohnungen verwaltet. Wegen der angespannten Wohnungsmarktsituation in verschiedenen Ballungsgebieten und Regionen in Deutschland wird die BIMA nunmehr alle aus dem aktuellen Portfoliojahr zum Verkauf stehenden Geschosswohnungen (Liegenschaften mit vier Wohneinheiten und mehr) jeweils zu Beginn eines Jahres aktiv den Kommunen bzw. kommunalen Wohnungsbaugesellschaften zum Kauf anbieten. Wie bereits erwähnt, erfolgen mögliche Veräußerungen dabei im sogenannten privilegierten Direktverkauf zum Verkehrswertgutachtenpreis. Städte und Gemeinden können daher bei Bedarf Geschosswohnungen im Rahmen des privilegierten Verkaufs auf der Grundlage eines Wertgutachtens — ohne Bieterverfahren — erwerben.
Az.: II gr-oe