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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 608/2014 vom 13.10.2014
Kommunales Positionspapier zu internationalen Handelsabkommen
Der DStGB hat gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag sowie dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) ein Positionspapier zu den geplanten internationalen Handelsabkommen veröffentlicht. Darin werden die Chancen, aber auch mögliche erhebliche Risiken für die Daseinsvorsorge dargestellt und bewertet, die die aktuell verhandelten EU-Abkommen mit Kanada (CETA), mit den USA (TTIP) sowie das Dienstleistungsabkommen (TiSA) mit 21 weiteren Staaten mit sich bringen. Aus kommunaler Sicht sind bei der Verhandlungsführung der Freihandelsabkommen folgende Punkte sicherzustellen:
- Die kommunale Daseinsvorsorge muss von den Marktzugangsverpflichtungen der Abkommen ausgenommen bleiben.
- Die Regelungen im europäischen Vergaberecht zur Inhouse-Vergabe, zur interkommunalen Zusammenarbeit und zu den Bereichsausnahmen für die Rettungsdienste und die Wasserwirtschaft dürfen durch die Freihandelsabkommen nicht unterlaufen werden.
- Auf Investitionsschutzregelungen, die über den Rechtsschutz vor nationalen Gerichten hinausgehen, ist in den Freihandelsabkommen zu verzichten.
- Die geltenden Standards im Umwelt- und Verbraucherschutz dürfen nicht dem Ziel des Abbaus von Handelshemmnissen reduziert werden.
- Kommunale Vertreter sind in die Beratergruppen bei der EU-Kommission zur Verhandlung der Abkommen einzubeziehen.
- Die kommunale Organisationshoheit muss sichergestellt bleiben und Rekommunalisierungen dürfen nicht behindert werden.
Das „Gemeinsame Positionspapier zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen“ ist im Mitgliedsbereich des Internetangebots des StGB NRW unter Fachinfo und Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Daseinsvorsorge abrufbar.
Az.: II gr-ko