Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 485/2006 vom 21.07.2006

Kommunalfinanzbericht des Innenministeriums

Das Innenministerium hat der Geschäftsstelle den aktuellen Kommunalfinanzbericht vom Juni 2006 übersandt. Der Bericht wurde dem Landtag NRW zur Unterrichtung des Ausschusses für Kommunalpolitik und Verwaltungsreform zugeleitet. Auf den Internetseiten des Innenministeriums www.im.nrw.de steht der Kommunalfinanzbericht unter der Rubrik „Bürger und Kommunen“ - „Kommunalfinanzen“ - „Kommunalfinanzberichte“ als PDF-Datei zur Verfügung.

Der Kommunalfinanzbericht vom Juni 2006 stellt die Haushalts- und Finanzlage der Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen nach dem Stand der amtlichen Kassenstatistik zum 31.12.2005 im Vergleich zu den beiden Vorjahren dar. Dabei wurde die bisherige Berichtssystematik mit Tabellen und Grafiken grundsätzlich beibehalten. Der Kommunalfinanzbericht trägt den Titel „Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer - Mehrausgaben bei den sozialen Leistungen: Anhaltende Finanzprobleme in vielen Gemeinden“.

Die kommunale Finanzlage bleibt nach dem Kommunalfinanzbericht insgesamt weiter stark angespannt. Zwar stiegen die Einnahmen der Gemeinden des Landes NRW aus der Gewerbesteuer im Haushaltsjahr 2005 um netto 826 Mio. Euro erheblich an. Dem standen aber Mehrausgaben der laufenden Rechnung in Höhe von 2,1 Mrd. Euro (+6,1 %) entgegen. Die Fehlbeträge der Verwaltungshaushalte 2005 der Gemeinden blieben mit rund 5,6 Mrd. Euro auf einem hohen Stand. Die Kassenkredite erreichten zum 31.12.2005 mit rund 10,5 Mrd. Euro einen neuen Höchststand. Demgegenüber blieben als Folge der weiter rückläufigen Sachinvestitionen die Nettokreditaufnahmen der Kommunen mit rund 132 Mio. Euro im Verhältnis zu Bund und Land gering.

Die Ausgaben für soziale Leistungen sind im Haushaltsjahr 2005 bei den nordrhein-westfälischen Kommunen brutto sprunghaft um 18,3 % oder rund 1,7 Mrd. Euro auf das Rekordergebnis von rund 11,1 Mrd. Euro angestiegen. Diese Entwicklung ist auf das In-Kraft-Treten der Hartz IV-Gesetzgebung zum 01. Januar 2005 zurückzuführen. Allerdings sind die Daten der Ausgaben für soziale Leistungen im Jahr 2005 mit denen der Vorjahre nicht ohne weiteres vergleichbar. Zwar haben die Kommunen neue Aufgaben übernommen, die vor allem im Bereich der Leistungen für Unterkunft und Heizung mit erheblichen Ausgaben verbunden sind. Dem stehen aber zum einen Entlastungen gegenüber, weil nun viele ehemalige Sozialhilfeempfänger Leistungen nach dem SGB II erhalten. Zum anderen konnten die Kommunen durch „Hartz IV“ neue Einnahmen von Bund und Land verbuchen. Der Bund beteiligte sich im Jahr 2005 an den Leistungen für Unterkunft und Heizung mit 29,1 % und erstattete Leistungen der Optionskommunen (Arbeitslosengeld II und Eingliederung in Arbeit). Insgesamt belaufen sich die neuen Einnahmen auf rund 1,966 Mrd. Euro. Unter Berücksichtigung dieser Einnahmen betrugen die Ausgaben für soziale Leistungen im Jahr 2005 netto rund 9,145 Mrd. Euro. Im Vergleich mit dem Vorjahr gingen sie damit um rund 250 Mio. Euro oder 2,7 % zurück.

Nach dem Stand von Ende Mai 2006 befanden sich 193 der 427 Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen in der sog. Haushaltssicherung. 105 Städte oder Gemeinden führen ihren Haushalt mit einem in 2005 oder in 2006 nicht genehmigten Haushaltssicherungskonzept in der vorläufigen Haushaltswirtschaft gem. § 82 GO NRW. Die Anzahl der Gemeinden in vorläufiger Haushaltswirtschaft hat sich ggü. dem Haushaltsjahr 2004 damit um 35 Gemeinden erhöht.


Az.: IV/1 900-08

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