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StGB NRW-Mitteilung 9/2009 vom 16.12.2008

Kommunalrelevante IMK-Beschlüsse der Herbstsitzung

Die Innenminister und -senatoren der Länder haben mit Beteiligung von Bundesinnenminister Schäuble vom 19. bis 21. November 2008 in Potsdam getagt. Auf der 187. Sitzung der Innenministerkonferenz wurden eine Reihe von kommunalrelevanten Themen behandelt. Hervorzuheben ist der IMK-Beschluss zum TOP 17, der – entsprechend der vom DStGB vorgebrachten Position - für den Erhalt und die Zweckbindung der Feuerschutzsteuer zur Finanzierung des Brandschutzes eintritt. (s.u. zu dem TOP „Sicherung der Finanzierungsgrundlagen für den Feuerschutz“ und zum Sachstand sowie zu der DStGB-Position hierzu DStGB-Aktuell 4008-05 vom 2. Oktober 2008). Die IMK-Beschlüsse stehen im Internet unter www.imk2008.brandenburg.de zur Verfügung.

Aus der Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse dieser IMK-Sitzung seien die nachfolgenden IMK-Beschlüsse zitiert:

Zu TOP 3. Entwicklung der Gewaltkriminalität junger Menschen mit einem Schwerpunkt auf Ballungsräumen

Beschluss:
1. Die IMK empfiehlt angesichts der Bewertungen und Empfehlungen im Beschluss des AK II vom 16./17.10.08 eine Überprüfung der Aus- und Fortbildungskonzeptionen zur Früherkennung von kriminalitäts- und kindeswohlriskanten Entwicklungen bei Kindern und Jugendlichen unter Einbeziehung der von der AG benannten Schulungsunterlagen und Handreichungen. Sie bittet ihren Vorsitzenden, gegenüber der KMK und der JFMK die polizeilichen Ansätze zur Früherkennung von kriminalitäts- und kindeswohlriskanten Entwicklungen bei Kindern und Jugendlichen aufzuzeigen und anzuregen, auch die dort vorhandenen Konzepte zu prüfen und die Entwicklung einer gemeinsamen Handreichung vorzuschlagen.

2. Sie bekräftigt die Notwendigkeit, Präventionsmaßnahmen verstärkt zu evaluieren und hierbei durch geeignete Maßnahmen eine Abstimmung zwischen den Innenressorts sicherzustellen.

3. Die IMK hält es für geboten, durch die zuständigen Ressorts und Medienverbände eine gemeinsame Konzeption zur Stärkung der Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen sowie an deren Erziehung beteiligten Personen zu entwickeln und umzusetzen. Die IMK bittet ihren Vorsitzenden, gegenüber der KMK, der JuMiKo, der JFMK und der ASMK anzuregen, unter Einbindung der Medienverbände in einer Arbeitsgruppe die fachlichen Kompetenzen und Ressourcen zu bündeln, um eine entsprechende Konzeption zu erarbeiten.

4. Sie sieht mit Blick auf den gebotenen ressortübergreifenden Austausch von Daten
kriminalitätsriskantem Verhalten und damit verbundener Kindeswohlgefährdung die Notwendigkeit ausreichender rechtlicher Grundlagen. Sie verweist auf den gemeinsamen Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder zum Kinderschutz vom 12.06.08, wonach zum Zweck eines „reibungslosen Austausches personenbezogener Daten der Kinder und Erziehungsberechtigten zwischen den zuständigen Melde- und Sozialbehörden, aber auch der Polizei, Justiz sowie Schule zum Schutz gefährdeter Kinder in überforderten Familien“, eine bundeseinheitliche Befugnisnorm vorgeschlagen wird. Die IMK bittet ihren Vorsitzenden, gegenüber der KMK, der JuMiKo, der JFMK und der ASMK anzuregen, die bundesrechtlichen Regelungen zum Austausch von Daten bei Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung aufgrund kriminalitätsriskanten Verhaltens zu prüfen und erforderliche Änderungen zu initiieren.

5. Sie begrüßt die Erfassung und Auswertbarkeit der Gruppe der Mehrfachtäter sowie die Erfassung von weiteren Tatmitteln, insbesondere Messern, in der PKS. Sofern Länder die Erprobung der Praxistauglichkeit der Erfassung des Migrationshintergrundes planen, ist auf eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu achten. Zum Merkmal "Migrationshintergrund" wird auf den Beschluss der Konferenz der für Integrationsfragen zuständigen Ministerinnen und Minister / Senatorinnen und Senatoren der Länder zu TOP 3 vom 30.09.2008 verwiesen.

6. Die IMK hält die Überprüfung der Wirksamkeit der Verfügungen und der Rahmenbedingungen des jugendstrafrechtlichen Verfahrens und der Jugendhilfe, insbesondere für junge Mehrfachtäter für wünschenswert. Sie bittet ihren Vorsitzenden, gegenüber der JuMiKo und der JFMK eine Prüfung anzuregen.

7. Sie sieht die Entwicklung wissenschaftlich fundierter Prognosen zu künftigen Kriminalitätsentwicklungen als sinnvolles Unterstützungsinstrument für die Erstellung strategischer, insbesondere auch ressortübergreifender Handlungskonzepte. Sie begrüßt die beabsichtigte Initiierung einer Studie zu möglichen Entwicklungen im Bereich der Jugendkriminalität, insbesondere der Jugendgewaltkriminalität, unter Beteiligung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung und bittet den AK II, diese der IMK bis zur Herbstsitzung 2009 vorzulegen.

8. Die IMK hält die Übergabe des Datenpools aus der PKS-Sonderauswertung an die DHPol und eine Bereitstellung für Anfragen von Wissenschaftlern und wissenschaftlichen Einrichtungen für sachgerecht.

Protokollnotiz BE und ST: Die bloße Erfassung des Migrationshintergrundes ist nach den Erfahrungen in einigen Ländern und nach kriminologischen Studien nicht aussagefähig.

Zu TOP 6. Registergestützter Zensus 2010/2011

Beschluss:
1. Die IMK bittet den Bundesminister des Innern, im Interesse einer erfolgreichen Durchführung des Zensus 2011 dafür Sorge zu tragen,

- dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Zensusanordnungsgesetz baldmöglichst vorgelegt wird, um das Gesetzgebungsverfahren förmlich einzuleiten, die materiellen und Verfahrensregelungen im Zensusanordnungsgesetz und in untergesetzlichen Normen vorgesehen werden, die notwendig sind, um für Bund, Länder und Gemeinden einheitlich ermittelte und somit vergleichbare Einwohnerzahlen zu gewinnen, und
- eine hauptamtlich wahrgenommene Projektleitung sichergestellt ist.

2. Die IMK bittet den BMI und ihren Vorsitzenden, möglichst rasch eine unabhängigeKostenkalkulation durch die Rechnungshöfe von Bund und Ländern zu veranlassen, damit eine angemessene Kostenbeteiligung des Bundes erreicht werden kann.

Protokollnotiz BMI:
1. Das BMI hat die Absicht, den Entwurf für ein Zensusgesetz 2011 in Kürze in das Kabinett einzubringen.

2. Der Bund kann nur in Ausnahmefällen wegen eines besonderen Bedürfnisses für eine bundeseinheitliche Regelung Verwaltungsverfahren ohne Abweichungsmöglichkeit für die Länder regeln.

3. Nach der finanzverfassungsrechtlichen Lastenverteilung sowie § 20 Bundesstatistikgesetz haben Bund und Länder jeweils die Kosten der auf sie entfallenden Ausgaben selbst zu tragen. Die Kenntnis der Kostenkalkulation und der Kalkulationsgrundlagen sowie die Abschätzbarkeit der Risiken sind Voraussetzungen für die weitere Diskussion.
4. Eine hauptamtliche Projektleitung wird durch das Statistische Bundesamt gewährleistet.

Zu TOP 11. Anhebung der pauschalen Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger

Beschluss:
1. Die Innenminister und -senatoren der Länder sprechen sich dafür aus, die pauschalen Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab dem 01.01.2009 um 25 % anzuheben.

2. Der Vorsitzende der IMK wird gebeten den Beschluss dem Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz zu übermitteln.

Zu TOP 13. Bevölkerungsschutz; Lenkungsgruppe der ARD/ZDF-Friedenskommission; Entwurf einer Regelung über die Nutzung von SatWaS

Beschluss:
Die IMK stimmt dem seitens des Bundesministerium des Innern vorgelegten Entwurf (Stand: Mai 08) der "Vereinbarung der Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder und der in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten sowie des DeutschlandRadio über amtliche Gefahrendurchsagen und Gefahrenmitteilungen über das Satellitengestützte Warnsystem des Bundes (SatWaS) zur Warnung und Information der Bevölkerung bei vorliegenden oder drohenden Gefahren bei Katastrophen und im Verteidigungsfall sowie bei anderen erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit" (freigegeben) zu. Ländereigene Strukturen der Informationsübermittlung bleiben unberührt.


Zu TOP 15. Herausforderungen an Fortbildung im öffentlichen Dienst

Beschluss:
1. Die IMK nimmt den Beschluss des AK VI vom 1./2. Oktober 2008, TOP 2, sowie den Bericht „Herausforderungen an Fortbildung im öffentlichen Dienst“ (Stand: 01.10.2008) (freigegeben) zur Kenntnis. Die IMK macht sich diesen Bericht als Positionspapier zu Eigen. Das Positionspapier entwickelt die von der IMK im November 1996 beschlossenen und weiterhin geltenden „Perspektiven der dienstlichen Fortbildung“ zukunftsfähig fort.

2. Die IMK sieht in dem Positionspapier eine geeignete Grundlage zur inhaltlichen und organisatorischen Weiterentwicklung der dienstlichen Fortbildung als wesentlichen Bestandteil eines modernen Personalmanagements im öffentlichen Dienst. Angesichts zunehmender dynamischer Veränderungen der gesellschaftlichen Anforderungen an die Verwaltung unterstreicht sie den Stellenwert lebenslangen Lernens der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Einer systematischen und bedarfsorientierten Fortbildung kommt daher im Rahmen der Personalentwicklung jedes Beschäftigten entsprechende Bedeutung zu. Hinsichtlich der Bedeutung der Fortbildung für die Zukunftsfähigkeit der öffentlichen Verwaltungen betont die IMK die Verpflichtung aller Bediensteten zur Fortbildung.

3. Die IMK unterstreicht die Notwendigkeit der Einbindung der dienstlichen Fortbildung in die Verwaltungsmodernisierungsprozesse der Länder einschließlich der Organisationsentwicklung der Verwaltungen und der Einführung von eGovernment, sowie die Begleitung von Umstrukturierungsprozessen durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen. Zudem muss die Governance-Kompetenz für staatliches Handeln auf nationaler und internationaler Ebene gefördert sowie die Kompetenz für internationales, insbesondere europäisches Verwaltungshandeln gestärkt werden.

4. Im Zuge der Fortentwicklung des Dienstrechts in den Ländern soll der gestiegenen Bedeutung einer adäquaten Fortbildung im Laufbahnrecht durch entsprechende Regelungen Rechnung getragen werden.

5. Die IMK spricht sich ferner dafür aus, im Rahmen der haushaltswirtschaftlichen Möglichkeiten der Länder eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine moderne und effiziente dienstliche Fortbildung herbeizuführen. Hierzu gehört auch die Einführung bzw. Verbesserung eines Qualitätsmanagements und die Schaffung bzw. Weiterentwicklung einer lernfördernden Verwaltungskultur. Notwendig ist eine Kultur des lebenslangen Lernens, zu der ausdrücklich ermutigt wird und für die auch die notwendigen Voraussetzungen, Angebote und Zeitreserven eingeplant werden müssen.

6. Die IMK betont die Notwendigkeit eines Fortbildungscontrollings für die Effektivität und insbesondere die Effizienz von Fortbildungsmaßnahmen. Sie erachtet daher die Entwicklung von Methoden für ein wirksames Controlling von der Definition von Zielvorgaben bis zu einer Kosten-Nutzen-Betrachtung als wichtigen Beitrag im Rahmen der Fortbildungsarbeit.

Protokollnotiz BY und HB:
Bayern und Bremen enthalten sich wegen fehlender Zuständigkeit ihrer Innenverwaltungen für das Dienstrecht.

Zu TOP 17. Sicherung der Finanzierungsgrundlagen für den
Feuerschutz

Beschluss:
Die Innenminister und -senatoren begrüßen die durch die Föderalismusreform II beabsichtigte Zusammenführung von Ertragshoheit und Verwaltungskompetenz im Rahmen der Neuordnung des Steuersystems. Unter Berücksichtigung der auch durch die Kommission aufgezeigten Sonderrolle der Feuerschutzsteuer sprechen sich die Innenminister und -senatoren für den Erhalt dieser Steuer als Ländersteuer zur zweckgebundenen Finanzierung der Aufgaben des Brandschutzes aus.

Der Vorsitzende der IMK wird gebeten, die Vorsitzenden der FMK und der MPK über den Beschluss zu informieren.

Quelle: DStGB-Aktuell 4908-01

Az.: I

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