Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 587/2014 vom 23.09.2014

Kommunalrichtlinie veröffentlicht zu Klimaschutzprojekten 2015/2016

Am 16.September wurde die novellierte Fassung der Kommunalrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Förderanträge der Städte und Gemeinden können vom 01.01. bis 31.03.2015 gestellt werden. Die "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative" (Kommunalrichtlinie) des Bundesumweltministeriums hat sich als erfolgreiches Förderinstrument für den kommunalen Klimaschutz bewährt.

Zwischen 2008 und 2013 wurden insgesamt mehr als 6.000 Projekte in fast 3.000 Kommunen gefördert. Neu ist unter anderem die verlängerte Geltungsdauer von zwei Jahren, die den Städten und Gemeinden vor allem mehr Planungssicherheit ermöglicht. Die Kommunalrichtlinie eröffnet den Kommunen Zugang zu einer Vielzahl von Instrumenten für den kommunalen Klimaschutz.

  • Kommunen, die beim Klimaschutz noch am Anfang stehen, können eine sogenannte Einstiegsberatung beantragen. Neuerdings gilt dieses Angebot auch für Kommunen, die bereits ein Teilkonzept zum Thema kommunaler Klimaschutz erarbeitet oder beantragt haben. Zudem sind die Ausgaben für begleitende Öffentlichkeitsarbeit förderfähig — so soll die Beteiligung aller relevanten Akteure von Anfang an gewährleistet werden.
  • Kommunen, die bereits einen Schritt weiter sind, können sich das Erstellen von umfassenden Klimaschutzkonzepten und themenbezogenen Teilkonzepten — zum Beispiel für klimafreundliche Mobilität, Flächenmanagement oder das energetische Sanieren eigener Liegenschaften — fördern lassen. Kommunale Unternehmen haben 2015 erstmalig die Möglichkeit, Klimaschutzteilkonzepte für die Bereiche Green-IT, Erneuerbare Energien und integrierte Wärmenutzung erstellen zu lassen.
  • Damit das entwickelte Konzept erfolgreich umgesetzt werden kann, bezuschusst das Bundesumweltministerium mit der Kommunalrichtlinie neu geschaffene Stellen von Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanagern für eine Dauer von drei Jahren bei Klimaschutzkonzepten, bzw. von zwei Jahren bei Klimaschutzteilkonzepten (mit der Möglichkeit einer Anschlussförderung über zwei Jahre beziehungsweise ein Jahr).

Darüber hinaus werden einzelne, ausgewählte Maßnahmen gefördert, die durch die Klimaschutzmanager beantragt werden können. Auch für die Umsetzung von Energiesparmodellen an Schulen und Kindertagesstätten gibt es Zuschüsse. Außerdem bietet die Kommunalrichtlinie auch finanzielle Unterstützung für investive Maßnahmen, wie z.B. für den Einbau von hocheffizienter LED-Beleuchtungs-, Steuer- und Regelungstechnik oder für den Austausch von Lüftungsanlagen. Im Bereich der nachhaltigen Mobilität werden die Verbesserung des Alltagsradverkehrs, sowie die Verknüpfung umweltfreundlicher Mobilitätsformen weiterhin im Fokus der Förderung stehen.

Mehr Planungssicherheit

Die neue Richtlinie wird zwei Jahre gültig sein und den Kommunen damit mehr Planungssicherheit und Vorbereitungszeit für ihre Anträge bieten. In der Zeit vom 01.01.2015 bis zum 31.03.2015 können damit wieder Anträge auf Förderung gestellt werden. Die Förderschwerpunkte Klimaschutzmanagement, das Anschlussvorhaben zum Klimaschutzmanagement sowie die ausgewählte Maßnahme sind ganzjährig zu beantragen, ebenso wie die Energiesparmodelle in Schulen und Kitas.

Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz bietet umfassende Beratung zur Kommunalrichtlinie. Den aktuellen Richtlinientext und weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier: www.klimaschutz.de/kommunen/kommunalrichtlinie

Das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz beim Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um Fördermöglichkeiten, Potenziale und andere Aspekte des kommunalen Klimaschutzes. Im Auftrag und mit Förderung des Bundesumweltministeriums steht ein breit gefächertes Informations- und Beratungsangebot speziell für Kommunen bereit. Zum Angebot gehören: Beratung zu Fördermöglichkeiten, der Wettbewerb "Kommunaler Klimaschutz", Veranstaltungen und Veröffentlichungen. Kooperationspartner sind der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag.

Kontakt: Eva Karcher, Deutsches Institut für Urbanistik (Difu), Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz, Zimmerstr. 13 — 15, Telefon: 030/39001-235, Fax: 030/39001-241, E-Mail: karcher@difu.de / skkk@klimaschutz.de , Internet: www.difu.de / www.klimaschutz.de/kommunen .

Az.: II gr-ko

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