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StGB NRW-Mitteilung 477/2007 vom 06.07.2007
Kommunalverbände zur Finanzierung der Kinderbetreuung
Die kommunalen Spitzenverbände haben Anfang Juli 2007 an Bund und Länder appelliert, ihre Differenzen über den Finanzierungsweg für den Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige rasch beizulegen. Wenn der Ausbau der Kinderbetreuung ab 2008 mit großen Schritten vorangehen solle, müsse jetzt zügig ein Konsens über die Finanzierung hergestellt
Werden. Die kommunalen Spitzenverbände wiesen nochmals darauf hin, dass die Kommunen bereits erhebliche finanzielle Anstrengungen beim Ausbau der Kinderbetreuung im Rahmen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) unternehmen. Deshalb seien jetzt vor allem Bund und Länder gefordert, wenn sie wie vorgesehen über die Zielvorgaben des TAG hinausgehen wollen.
Für eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten auch über 2013 hinaus empfehlen die kommunalen Spitzenverbände einen Vorwegabzug bei der Verteilung des Umsatzsteueraufkommens, wie er inzwischen auch von den Ländern vertreten wird. Das heißt: Zugunsten der Länder wird vom Bundesanteil am Umsatzsteueraufkommen der für die Betriebskosten der Kinderbetreuung vorgesehene Bundesanteil zweckgebunden abgezogen. Die Bundesbeteiligung an den Betriebskosten sollte zwischen den Ländern nach der Anzahl der Kinder unter drei Jahren aufgeteilt werden. Diese Lösung stelle sicher, dass die Bundesmittel dem Ausbau der Kinderbetreuung tatsächlich zugute kommen und nicht im großen Topf des gesamten Umsatzsteueraufkommens verschwinden. Für die Beteiligung des Bundes an den Investitionskosten wiederum sei das geplante Sondervermögen ein gangbarer Weg, um daraus Finanzhilfen für Investitionen der Kommunen bereitzustellen.
Im Zuge der gesetzlichen Regelung für die gesamte finanzielle Beteiligung des Bundes am Ausbau der Kinderbetreuung muss nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände auch sichergestellt werden, dass die Länder die Bundesmittel vollständig und entsprechend dem örtlichen Bedarf an die Kommunen weiterzuleiten haben. Die Vorschläge zum Finanzierungsweg erläuterten die Verbände unabhängig vom Gesamtvolumen der Bundesbeteiligung. Diese Summe in Höhe von vier Milliarden Euro halten die Kommunen nach wie vor für zu niedrig, um ein Drittel der Gesamtkosten für den Ausbau abzudecken.
Az.: III 711