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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 456/2004 vom 24.05.2004
Kommunalwirtschaftliches Handeln und UWG-Novelle
Mit einer Vorlage vom 23.04.2004 an den Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hatte das Land Baden-Württemberg den Antrag gestellt, anlässlich der Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine Regelung aufzunehmen, aufgrund derer ein Verstoß gegen das Gemeindewirtschaftsrecht auch eine unlautere Wettbewerbshandlung im Sinne des UWG darstellt. Gegen diese sachlich nicht gerechtfertigte Verknüpfung hatte der Städte- und Gemeindebund NRW nachdrücklich protestiert und in einem Schreiben an Minister Kuschke vom 27.04.2004 das Land NRW gebeten, den Antrag nicht zu unterstützen. Im Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hatte der baden-württembergische Antrag noch eine Mehrheit gefunden. Der Bundesrat hingegen ist am 14.05.2004 im Plenum dem Votum seines Wirtschaftsausschusses nicht gefolgt, den Vermittlungsausschuss mit dem o.g. Änderungswunsch anzurufen. Auch das Land NRW hat die Forderung aus Baden-Württemberg nicht unterstützt.
Zwar ist durch diesen Beschluss noch nicht völlig ausgeschlossen, dass eine entsprechende Regelung zum Gemeindewirtschaftsrecht nochmals Gegenstand des Vermittlungsverfahrens wird, doch erscheint dies sehr unwahrscheinlich. Der Bundesrat hat mit seinem Beschluss selbst auf die von ihm in seiner ersten Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf zur Novellierung des UWG erhobene Forderung nach einer Regelung zum Gemeindewirtschaftsrecht verzichtet.
Dieser für die Kommunen und ihre Unternehmen wichtige Beschluss ist wesentlich den gemeinsamen Anstrengungen der kommunalen Verbände auf den verschiedenen politischen Ebenen zu verdanken. Der Beschluss des Bundesrates (Drucksache 288/04) ist auf dessen Homepage www.bundesrat.de abrufbar.
Az.: IV 810-05