Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 674/2007 vom 17.10.2007

Kommunen begrüßen Entscheidung des Koalitionsausschusses zu Kinderbildungsgesetz

Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen, Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund NRW, begrüßen, dass der von ihnen gemeinsam mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege eingebrachte Lösungsvorschlag zur künftigen Kindergartenfinan€zierung vom Koalitionsausschuss in weiten Teilen aufgegriffen wurde. Der Vorschlag mit konkreten Formulierungen zu den bisher im Gesetzgebungsverfahren zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz) streitigen Finanzierungsre€gelungen war Mitte September von der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege erarbeitet und den Landtagsfraktionen übersandt worden.

„Mit dem nun aufgegriffenen Vorschlag der Kommunen und der freien Wohlfahrtspflege werden die Risiken für die künftige Finanzierung der Kinderbetreuung zwischen Einrichtungs- und Finanzierungs€trägern gerechter verteilt“, erklärten Dr. Stephan Articus, Geschäftsführer des Städtetages NRW, Dr. Martin Klein, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW, und Dr. Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW: „Eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzbarkeit und Praktikabilität des neuen Fördersystems, auf dessen Grundzüge wir uns im Februar diesen Jahres im Konsensverfahren mit dem Land verständigt haben, ist damit geschaffen worden. Wenn die Koalition ihre Pläne so umsetzt, steht der Konsens demnächst auch tatsächlich im Gesetz.“


Mit dem jetzt vorgesehenen Einrichtungsbudget werde die Planungssicherheit der Träger erhöht, erklärten die kommunalen Spitzenverbände. Solange die tatsächliche Nachfrage nicht um mehr als zehn Prozent von den Planungen abweicht, erhält der Träger das veranschlagte Einrichtungsbudget und kann damit verlässlich planen. Wenn sich am Ende des Kindergartenjahres Abweichungen um mehr als zehn Prozent nach oben oder unten im Vergleich zum veranschlagten Budget zeigen, wird die Höhe der Förderung nachträglich angepasst. Dem vorgesehenen Finanzkorridor von zehn Prozent kommt aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände insbesondere bei der Umstellung auf das grundlegend neue Finanzierungssystem eine besondere Bedeutung zu, weil unter anderem die Wahl der unterschiedlichen Betreuungszeiten durch die Eltern noch nicht genau vorhergesagt werden kann.

Trotz der Fortschritte durch die Entscheidung des Koalitionsausschusses bleiben andere Kritikpunkte am KiBiz aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände weiter ungelöst: Hierzu zählt vor allem die vorgesehene Regelung zu den Elternbeiträgen, weil der Beitragsanteil der Eltern im Finanzierungskonzept des Landes unrealistisch hoch angesetzt ist und die Kommunen letztlich für die Differenz aufkommen müssten. Die dazu eingebrachten Formulierungsvorschläge seien vom Koalitionsausschuss bedauerlicherweise nicht aufgegriffen worden, erklärten die Verbände. Auch bei der Finanzierung der Sprachförderung und der Familienzentren habe man sich Verbesserungen gewünscht.

Die Planungsdaten, die bisher dem KiBiz zugrunde liegen, gehen für die Betreuung von unter Dreijährigen noch von dem derzeit geltenden Bundesgesetz aus, beziehen sich also auf einen Ausbau für durchschnittlich 20 Prozent dieser Altersgruppe. „Die Städte, Kreise und Gemeinden halten es aber ebenso wie der Bund und das Land für familienpolitisch sinnvoll, die Betreuung für unter Dreijährige deutlich stärker auszubauen. Dafür werden die Bundesmittel, die Nordrhein-Westfalen erhält, hilfreich sein“, erklärten Articus, Klein und Schneider. Über die Finanzierung des zusätzlichen Ausbaus der Betreuung für unter Dreijährige in Nordrhein-Westfalen müssten in Kürze Verhandlungen zwischen Land und Kommunen geführt werden. Das Ziel der Koalition, über den weiteren Ausbau einen Vorschlag vorzulegen, der mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt wird, sei zu begrüßen.

Az.: III

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