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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 669/2020 vom 01.10.2020
Kommunen im 1. Halbjahr 2020 mit Finanzierungsdefizit von 9,7 Mrd. Euro
Die Einnahmen-Ausfälle durch die Corona-Krise führen zu einer großen Finanzierungslücke. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Grundlage der vierteljährlichen Kassenstatistik mitteilt, wiesen die Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) im 1. Halbjahr 2020 ein Finanzierungsdefizit von 9,7 Mrd. Euro auf. Im 1. Halbjahr 2019 hatte das Defizit knapp 0,3 Milliarden Euro betragen. Starke Einnahme-Ausfälle der Kommunen infolge der Corona-Pandemie im 2. Quartal 2020 waren ausschlaggebend für diese Entwicklung. Das Ergebnis setzt sich aus kommunalen Kern- und Extrahaushalten zusammen: Das Defizit der Kernhaushalte belief sich im 1. Halbjahr 2020 auf 9,5 Milliarden Euro im Vergleich zu 0,9 Milliarden Euro im 1. Halbjahr 2019. Die Extrahaushalte hatten im Berichtszeitraum ein Finanzierungsdefizit in Höhe von rund 0,2 Milliarden Euro im Vergleich zu einem Überschuss von rund 0,7 Milliarden Euro im Vorjahreszeitraum.
Im 1. Halbjahr 2020 gingen die gesamten bereinigten Einnahmen der Kommunen im Vergleich zum 1. Halbjahr 2019 um 1,1 % beziehungsweise 1,5 Milliarden Euro auf 127,4 Milliarden Euro zurück. Die Steuereinnahmen waren 10,6 % niedriger und beliefen sich auf 39,6 Milliarden Euro (-4,7 Milliarden Euro). Ursächlich dafür war der Rückgang der Gewerbesteuereinnahmen (netto) um 21,3 % auf 19,1 Milliarden Euro (-5,2 Milliarden Euro). Das Minus bei den Einnahmen aus Verwaltungs- und Benutzungsgebühren um 8,8 % auf 14,9 Milliarden Euro (-1,4 Milliarden Euro) war auf die Schließung kommunaler Einrichtungen im 2. Quartal 2020 zurückzuführen.
Insbesondere das von der Corona-Krise geprägte 2. Quartal 2020 brachte enorme Einnahme-Ausfälle für die Kommunen mit sich: Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer (netto) sind im 2. Quartal 2020 im Vergleich zum 2. Quartal 2019 um 4,5 Milliarden Euro auf 7,0 Milliarden Euro gesunken. Durch die zeitweise Schließung zahlreicher kommunaler Einrichtungen gingen auch die Verwaltungs- und Benutzungsgebühren um 1,4 Milliarden Euro auf 7,1 Milliarden Euro zurück. Die vorgezogene Zahlung von Schlüsselzuweisungen der Länder an die Gemeinden (+2,7 Milliarden Euro) und zweckgebundenen Zuweisungen (+1,1 Milliarden Euro) verhinderten ein noch stärkeres Minus der kommunalen Haushalte im 2. Quartal 2020. Das Konjunkturpaket des Bundes mit dem darin enthaltenen „kommunalen Solidarpakt“ zur Kompensation der Gewerbesteuerausfälle wird erst im 2. Halbjahr 2020 wirksam.
Die Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände stiegen im 1. Halbjahr 2020 im Vergleich zum 1. Halbjahr 2019 um 6,2 % beziehungsweise 8,0 Milliarden Euro auf 137,1 Milliarden Euro. Dabei sind die Ausgaben für Sachinvestitionen mit +16,0 % auf 16,3 Milliarden Euro besonders stark gestiegen (+2,2 Milliarden Euro). Mit 11,7 Milliarden Euro machten die Baumaßnahmen den größten Teil der Sachinvestitionen aus (+17,2 % bzw. 1,7 Milliarden Euro). Außerdem zählt zu den Sachinvestitionen auch die Anschaffung von Ausrüstungsgütern, für die mit 2,1 Milliarden Euro 5,7 % mehr ausgegeben wurde (+0,1 Milliarden Euro). Der Anteil der investiven medizinischen Ausrüstungsgüter, zum Beispiel Betten für Intensivstationen, die speziell wegen der Corona-Pandemie erworben wurden, kann nicht gesondert ausgewiesen werden. Die laufenden Sachaufwendungen stiegen um 2,9 % auf 31,3 Milliarden Euro (+0,9 Milliarden Euro). Darunter fällt auch die Anschaffung nicht-investiver Geräte und Ausrüstungsgegenstände für 0,9 Milliarden Euro, die damit um 14,1 % höher als im Vorjahreszeitraum war (+0,1 Milliarden Euro) – dazu gehören unter anderem medizinische Geräte und Laborausstattungen.
Der Anstieg der Personalausgaben um 4,7 % beziehungsweise 1,6 Milliarden Euro auf 35,3 Milliarden Euro im 1. Halbjahr 2020 ging größtenteils auf die Entgelte der Tarifbeschäftigten zurück. Hier wurden 1,2 Milliarden Euro mehr an Dienstbezügen und Sozialversicherungsbeiträgen gezahlt als im 1. Halbjahr 2019.
Die Sozialleistungen beliefen sich auf 30,3 Milliarden Euro und blieben im Vergleich zum 1. Halbjahr 2019 stabil (+0,4 % oder 120 Millionen Euro). Darunter wurden erstmals die Leistungen des neuen Neunten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB IX) zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen ausgewiesen (6,7 Milliarden Euro). Zuvor waren ähnliche Eingliederungsleistungen für Menschen mit Behinderungen in der Sozialhilfe (SGB XII) geregelt. In der Folge gingen die Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) von 15,6 Milliarden Euro im 1. Halbjahr 2019 auf 8,8 Milliarden Euro im 1. Halbjahr 2020 zurück. Zusammengefasst waren die Leistungen nach SGB IX und SGB XII mit 15,4 Milliarden Euro im 1. Halbjahr 2020 um 1,4 % oder 0,2 Milliarden Euro niedriger als im Vorjahreszeitraum.
Die vollständige Destatis-Pressemitteilung Nr. 385 vom 1. Oktober 2020 kann unter www.destatis.de abgerufen werden.
Az.: 41.12.3-001/001 mu