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StGB NRW-Mitteilung 218/2012 vom 02.03.2012
Kommunen im Modellvorhaben "Kein Kind zurücklassen"
Kürzlich hat die NRW-Landesregierung die Namen der 18 Städte und Kreise bekanntgegeben, die zur Teilnahme am gemeinsamen Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen — Kommunen in NRW beugen vor“ ausgewählt worden sind. Es sind die Städte Arnsberg, Bielefeld, Dormagen, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Gladbeck, Hamm, Moers, Mönchengladbach, Münster, Oberhausen, Witten und Wuppertal sowie die Kreise Düren, Unna und Warendorf. Das Projekt wird gemeinsam von Landesregierung und Bertelsmann Stiftung durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist es, bereits vorhandene Maßnahmen in den Kommunen und auf Länderebene besser und gezielter zu nutzen und die Zusammenarbeit zwischen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie Schulen, Ärzten und der Polizei noch systematischer weiterzuentwickeln.
Insgesamt sind 52 Kommunen in NRW dem Aufruf zum Modellvorhaben gefolgt und haben ihre Ideen und Konzepte für lokale Vorbeugung eingereicht. Die Auswahl erfolgte in einem 2-stufigen Verfahren. Nach Prüfung der formalen Voraussetzungen wurden die inhaltlichen und konzeptionellen Lösungsansätze bewertet. Im Anschluss wurde ein repräsentativer Querschnitt der Kommunen in NRW gewählt, um kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte sowie Kreise zu berücksichtigen.
Das Modellvorhaben startet im März 2012 und ist in der 1. Phase bis 2015 angelegt. Beabsichtigt ist eine Fortsetzung bis 2020. Die ausgewählten Kommunen erhalten eine finanzielle Förderung für ihren personellen und sachlichen Mehraufwand, die sich je nach Größe zwischen maximal 32.000 Euro und 64.000 Euro bewegt.
Durch gegenseitiges Lernen der Modellkommunen mit ihren unterschiedlichen Ansätzen und mithilfe einer umfassenden wissenschaftlichen Evaluierung sollen Erkenntnisse gewonnen werden, die auch den nicht teilnehmenden Kommunen über einen Transfer dabei helfen sollen, vorbeugende Strukturen aufzubauen.
Az.: III/2 717