Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 208/2007 vom 20.03.2007
Kommunen in Nordrhein-Westfalen lehnen Stammkapital für Sparkassen ab
Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen haben sich gegen die Pläne des Finanzministers gewandt, im Zuge der Reform des Sparkassengesetzes die Bildung von Stammkapital bei den kommunalen Instituten zu ermöglichen. „Auch wir halten es für richtig, die Eigentümerfunktion der Kommunen an den Sparkassen deutlicher sichtbar zu machen. Anders als der Finanzminister halten es die kommunalen Spitzenverbände aber weder für erforderlich noch für sinnvoll, dafür die Bildung von Stammkapital zu ermöglichen“, erklärten heute der Geschäftsführer des Städtetages Nordrhein-Westfalen, Dr. Stephan Articus, der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, Dr. Martin Klein, sowie der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, Dr. Bernd Jürgen Schneider.
Die Verbände appellierten an den Finanzminister, von seinen Plänen Abstand zu nehmen und bei der Novellierung des Sparkassengesetzes eine einvernehmliche Lösung mit allen Beteiligten anzustreben: „Die kommunalen Spitzenverbände haben gemeinsam mit den Sparkassen- und Giroverbänden tragfähige Vorschläge erarbeitet, die die Zukunft der Sparkassen in NRW sichern und dem Wohl der Bürgerinnen und Bürger sowie der mittelständischen Wirtschaft dienen würden.“
Aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände würden die Pläne des Finanzministers, den Sparkassen künftig auch die Ausweisung von Stammkapital zu ermöglichen, die Eigentümerfunktion der Kommunen nicht stärken, sondern sie im Gegenteil langfristig gefährden. Die Verbände bekräftigten ihre Befürchtung, dass die Ausweisung von Stammkapital einer möglichen späteren Privatisierung von Sparkassen Vorschub leisten könnte – auch wenn dies der erklärten Absicht des Finanzministers widerspräche.
Die kommunalen Spitzenverbände wiesen darauf hin, dass zwischen ihnen und den Sparkassen- und Giroverbänden Einvernehmen darüber herrsche, dass die Einführung von Stammkapital bei den Sparkassen weder aus europarechtlicher Sicht noch unter wirtschaftlichen Aspekten notwendig sei, um deren kommunale Anbindung zu stärken.
Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen betonten, dass sie selbst gemeinsam mit den beiden Sparkassenverbänden mit Klarstellungen bei der kommunalen Trägerschaft und Verbesserungen bei den Ausschüttungsregelungen bereits Vorschläge zur Stärkung der kommunalen Eigentümerfunktion erarbeitet hätten.
Der Finanzminister hatte wiederholt erklärt, dass er die Modernisierung des Sparkassenrechts gemeinsam mit den Sparkassen und ihren kommunalen Trägern gestalten wolle. Er hatte deshalb die kommunalen Spitzenverbände und die Sparkassenverbände um Reformvorschläge gebeten. „Die Kommunen und die Sparkassen sind der Bitte des Finanzministers nachgekommen und haben ein gemeinsames Konzept vorgelegt. Dieses Konzept sollte sich in den Planungen des Finanzministers wiederfinden. Die Ausweisung von Stammkapital gehört nicht dazu“, betonten Articus, Klein und Schneider.
Az.: IV