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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 770/2003 vom 23.10.2003
Kommunen-Rating wegen Basel-II- und EU-Richtlinie
Mit Schreiben vom 11.08.2003 haben wir uns mit der Bitte an den Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen gewandt, sich bei den Verhandlungen zu den neuen Basel-II- und EU-Richtlinien zur Kapitalhinterlegung im Kreditgewerbe für die Einräumung eines dauerhaften Partial Use für den Bereich der öffentlichen Gebietskörperschaften sowie das Interbankengeschäft einzusetzen. Hintergrund sind Befürchtungen drohender Verschlechterungen der Kreditkonditionen für den öffentlichen Sektor und insbesondere die Kommunen. Nach dem derzeitigen Verhandlungsstand zum Konsultationspapier des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basel II) ist die bisherige Null-Risiko-Gewichtung für Kredite an Kommunen nicht gesichert und von daher eine Verteuerung des Kommunalkredits zu befürchten (vgl. Schnellbrief Nr. 79 v. 11.08.2003).
Der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen hat nunmehr der Geschäftsstelle auf das Schreiben wie folgt geantwortet:
"Für Ihr Schreiben vom 11.08.2003, in dem Sie darum bitten, sich bei den Verhandlungen zu Basel II und auf EU-Ebene für die Einräumung eines dauerhaften Partial Use für den Bereich der öffentlichen Gebietskörperschaften sowie das Interbankengeschäft einzusetzen, danke ich Ihnen.
Ich teile Ihre Sorge, dass es im Zuge der neuen Baseler Eigenkapitalanforderungen ohne dauerhaften Partial Use zu einer Verteuerung der Staats- und Interbankenkredite kommen kann. Da die Landesregierung großes Interesse an einer stabilen Haushalts- und Finanzlage der Kommunen hat, hat sie schon allein aus diesem Grunde wiederholt Initiativen unterstützt, bei denen diese Forderungen erhoben worden sind. Ich verweise auf den beiliegenden Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz vom 14./15.05.2003 sowie auf das ebenfalls als Anlage beigefügte Schreiben des Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz vom 01.09.2003 an den Bundesfinanzminister.
Ich möchte jedoch auch deutlich machen, dass es sich bei dem Baseler Akkord um kein rechtsverbindliches Regelwerk handelt, vielmehr sich die großen international tätigen Kreditinstitute den Baseler Eigenanforderungen freiwillig unterwerfen. Vor diesem Hintergrund ist die Einflussnahmemöglichkeit NRW´s - wie auch der anderen Bundesländer - zu bewerten. Die Landesregierung NRW wird deshalb bei den weiteren Beratungen über das für alle Kreditinstitute rechtsverbindliche neue bankaufsichtliche Regelwerk auf EU-Ebene ihr besonderes Augenmerk darauf lenken, dass ein dauerhafter Partial Use für Staats- und Interbankenkredite Eingang in die Eigenkapitalbestimmungen finden wird."
Az.: IV/1 912-07