Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 507/2003 vom 23.06.2003
Kompensation für Verluste durch Neuregelung des Familienleistungsausgleichs
Mit der neuen Berechnung der Verteilungsschlüssel beim Einkommensteueranteil, die rückwirkend ab 1. Januar 2003 in Kraft tritt, wird neben einer Anpassung an die Einkommensteuerstatistik 1998 und der Änderung der Höchstbeträge (Kappungsgrenzen) der 1996 erfolgte Systemwechsel beim Familienleistungsausgleich beim Verteilungsschlüssel berücksichtigt (vgl. hierzu auch Schnellbrief Nr. 53/2003, Ziffer 1).
Dieser Systemwechsel hat zur Folge, dass jedem Einkommensteuerzahler mit Kind ein Freibetrag zugerechnet wird.
Diese Berücksichtigung ändert jedoch nichts an den in § 36 GFG 2003 geregelten Kompensationsleistungen an die Gemeinden für Verluste durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs. Der auf die Gemeinden zu verteilende Betrag nach § 36 GFG wird für das Haushaltsjahr 2003 auf 480 Mio. Euro festgesetzt und mit je 1/4 zu den in der jeweils geltenden Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und Abführung der Gewerbesteuerumlage für die entsprechenden Haushaltsjahre genannten Terminen für die Abschlagszahlungen bzw. Vorauszahlungen auf die Schlussabrechnung ausgezahlt.
In dem vorliegenden Referentenentwurf einer Verordnung über die Aufteilung und Auszahlung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage für die Haushaltsjahre 2003, 2004 und 2005 sind als Termine für die Abschlagszahlungen für das Haushaltsjahr 2003 im 1. Quartal der 29. April 2003, im 2. Quartal der 30. Juni 2003, im 3. Quartal der 30. Oktober 2003, Vorauszahlung auf die Schlussabrechnung für den 22. Dezember 2003 und die Schlussabrechnung für den 29. Januar 2004 vorgesehen.
Az.: IV/1 921-03