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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 125/2012 vom 14.02.2012
Kompensation stillgelegter Atomkraftwerke durch Ökostrom
Laut einer durch die Bundestagsabgeordnete Bärbel Höhn (Bündnis 90/Die Grünen) in Auftrag gegebenen Analyse über die Auswirkung der AKW-Stilllegungen wurden in dem Zeitraum März bis Dezember 2011 etwa drei Viertel der weggefallenen AKW-Leistung im Inland kompensiert. Einen maßgeblichen Anteil daran haben die Erneuerbaren Energien, deren Anteil an der Stromerzeugung sich auf 20 Prozent im Verhältnis zum Vorjahr erhöht hat.
Die Auswertung kommt zu dem Ergebnis, dass der Strombedarf in Deutschland aus eigener Erzeugung überwiegend aus Erneuerbaren Energien und fossilen Kraftwerken abgedeckt werden könne. Der zu Beginn der Energiewende befürchtete Stromengpass sei nicht zu erwarten. So sei insbesondere der Import von Atomstrom kaum noch erforderlich. Die durchschnittliche Ersatzleistung aus dem Ausland liege derzeit bei 1,5 Atomkraftwerken. 4,5 der insgesamt 6 Ende März 2011 still gelegten Atomkraftwerke und damit eine Erzeugungskapazität von 6,3 Gigawatt (GW) werden im Inland kompensiert. Vor allem die Stromerzeugung durch den starken Ausbau von Windenergie und Photovoltaik haben zu dem Ergebnis beigetragen. Hinzukomme, dass der Stromverbrauch in Deutschland leicht gesunken sei.
Nicht in der Studie thematisiert wird dagegen der Umgang mit den fehlenden Netzkapazitäten für die Einspeisung erneuerbarer Energien und dem damit verbundenen Bedarf der Energieeffizienzsteigerung und des Ausbaus der Stromnetze. Ebenfalls fehlen Ansätze zu den Erfordernissen für den Im- und Export von Strom, wie beispielsweise dem Ausbaubedarf von Kuppelstellen und Stromspeichern.
Die Auswertung basiert auf Daten des europäischen Verbandes der Übertragungsnetzbetreiber ENTSO-E (www.entsoe.eu ).
Az.: II gr-ko