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StGB NRW-Mitteilung 622/2014 vom 29.10.2014
Kompetenzzentren für selbstbestimmtes Leben
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat mitgeteilt, dass es zukünftig eine Anlaufstelle für sinnesbehinderte Menschen geben werde, deren Hör- oder Sehfähigkeit erheblich eingeschränkt sei. Außerdem würden nun auch in den Regierungsbezirken Detmold, Düsseldorf und Münster „Kompetenzzentren für selbstbestimmtes Leben“ eingerichtet.
Mit den vor zwei Jahren in Dortmund und Köln eingerichteten Zentren habe man gute Erfahrungen gemacht. Deshalb beabsichtige das Land eine landesweite Struktur aufzubauen, um Menschen mit Behinderungen dabei zu unterstützten, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen.
Die Kompetenzzentren für sinnesbehinderte Menschen gehen auf eine vom NRW-Sozialministerium in Auftrag gegebene Studie zur Lebenslage hörgeschädigter und taubblinder Menschen zurück. Die Studie hatte die Notwendigkeit einer solchen Einrichtung aufgezeigt. Blinde, hörgeschädigte oder taubblinde Menschen haben im täglichen Leben mit besonderen Nachteilen zu kämpfen, die eine gesellschaftliche Teilhabe erschweren.
Mit dem Interessenbekundungsverfahren werden nach Mitteilung des Sozialministeriums NRW Träger, die bereits umfangreiche Erfahrungen in der Behindertenarbeit haben, zur Bewerbung aufgefordert. Die Zentren sollen Anfang 2015 ihre Arbeit aufnehmen, die Projekte sind zunächst auf drei Jahre befristet.
In NRW leben 2,7 Millionen Menschen mit Behinderungen, 1,8 Millionen von ihnen sind schwerbehindert. Etwa 12.000 Menschen sind gehörlos, mehr als 45.000 Menschen sind blind oder hochgradig sehbehindert, und schätzungsweise 1.900 Menschen in NRW sind taubblind. Das Gutachten „Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Hörschädigung in unterschiedlichen Lebenslagen in Nordrhein-Westfalen“ kann im Internet unter www.mais.nrw.de abgerufen werden.
Az.: III/2 850