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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 236/2022 vom 28.04.2022
Kompetenzzentrum unterstützt Kommunen zukünftig bundesweit bei Wärmeplanung
Am 7. April 2022 wurde das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) mit Standort Halle (Saale) in Betrieb genommen. Das Kompetenzzentrum wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) im Mitteldeutschen-Braunkohlerevier aufgebaut und aus Strukturwandel-Mitteln finanziert. Ziel des KWW ist es, die Kommunale Wärmeplanung in Deutschland voranzubringen, indem Kommunen mit Fachakteurinnen und -akteuren vernetzt und mit Knowhow nach aktuellem Stand der Technik unterstützt werden. Denn eine zentrale Herausforderung der Energiewende ist die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) werden 50 Prozent des Endenergieverbrauchs derzeit in Deutschland für die Wärme- und Kälteversorgung benötigt.
Das KWW soll als bundesweite Anlaufstelle für Kommunen zur Umsetzung der Wärmewende etabliert werden und als Plattform zur Vernetzung von Kommunen, Bundesländern, dem Bund, den Verbänden und weiteren relevanten Stakeholdern agieren. Mit einer zügigen Wärmewende soll auch die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern schneller reduziert werden. Das BMWK verfolgt das Ziel, bei der Dekarbonisierung der Wärmenetze schneller voranzukommen. Ebenso soll die Wertschöpfung in den Regionen gestärkt werden Das KWW stellt hierfür einen wichtigen Baustein dar.
Laut der Pressemitteilung der dena bietet das Instrument der kommunalen Wärmeplanung den Kommunen die große Chance, die Verantwortung für die Gestaltung einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Wärmeversorgung selbst in die Hand zu nehmen. Mit einer frühzeitigen Beteiligung der Akteurinnen und Akteure in einer Kommune oder einem Landkreis können spezifische, an die regionalen Gegebenheiten angepasste Energieversorgungskonzepte geplant und aufgebaut werden. Die Nutzung der lokalen Netzwerke trägt hierbei auch zum Ausbau der regionalen Wertschöpfung bei.
Anmerkung
Die Eröffnung des KWW ist eine wichtige Maßnahme für die Umsetzung der Klimawende. Gerade der Glasfaserausbau in Deutschland hat gezeigt, dass Kompetenzzentren bei der zügigen Umsetzung eine gute Beratung für Kommunen anbieten können. Denn häufig stellen sich ähnliche Fragen bei der Umsetzung, deren Antworten und Pläne gebündelt werden können.
Im Zuge der Wärmewende ist zu beachten, dass der Gebäudebestand und die Energieversorgungsinfrastruktur in den Regionen und Städten sehr unterschiedlich sind. Die Wärmewende muss daher dezentral ausgestaltet werden, um für die lokalen Strukturen maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Das KKW wird hier die richtigen Faktoren bei der Planung erkennen und entsprechende wichtige Hinweise erteilen können. Wichtig wird dabei sein, alle Technologien, die das Ziel der Klimaneutralität verfolgen, bei der Planung offen zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl für Wärmekonzepte in städtischen Quartieren mit Mehrfamilienhäusern als auch in ländlichen Regionen mit vielen Einfamilienhäusern.
So spielen in städtischen Wärmenetzen aktuell Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen und ihre Förderung eine wichtige Rolle. Mit dem strom- und wärmeseitigen Ausbau der erneuerbaren Energien ist die KWK künftig vor allem zu deren Absicherung erforderlich. Deshalb müssen attraktive Förderbedingungen im Bereich der KWK durch entsprechende Regelungen bzw. Weiterentwicklungen im Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz (KWKG) geschaffen werden.
Das KWW kann jedoch nur als erster wichtiger Baustein verstanden werden. Voraussetzung für die richtige kommunale Strategie im Bereich der Wärme ist insbesondere eine flächendeckend kommunale Wärmeplanung. Damit diese allen Kommunen offensteht, ist eine vollumfängliche Finanzierung durch Förderprogramme von Bund und Ländern erforderlich. So gibt es beispielsweise in Baden-Württemberg eine Pflicht zur Wärmeplanung für größere Kommunen, aber auch eine entsprechende Vollfinanzierung.
Die vollständige Pressemitteilung ist zu finden unter www.dena.de.
Az.: 28.6.9-005/003 we