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StGB NRW-Mitteilung 603/2020 vom 23.09.2020

Kompromiss für die Aufnahme von Geflüchteten aus Griechenland

Die Große Koalition hat sich zur Unterstützung Griechenlands darauf verständigt, weitere Geflüchtete von dort aufzunehmen. Anlass ist der Brand im Flüchtlingslager Moria auf der Insel Lesbos. Demnach dürfen 1553 weitere Menschen aus 408 Familien mit Kindern nach Deutschland einreisen, die in Griechenland bereits als schutzbedürftig anerkannt wurden. Dabei wird Deutschland von insgesamt 400 unbegleiteten Minderjährigen bis zu 150 Jugendliche aufnehmen.

Der nächste Schritt soll eine europäische Lösung zur Verteilung weiterer Flüchtlinge sein, an der sich auch Deutschland beteiligen würde. Die Aufnahme der Menschen hat unmittelbare Auswirkungen auf die Kommunen, die für die Unterbringung und Integration der anerkannten Geflüchteten als auch für die Aufnahme der unbegleiteten Minderjährigen verantwortlich sind.

Bei der Aufnahme der Geflüchteten handelt es sich um einen eigenständigen Beitrag Deutschlands zur Unterstützung Griechenlands. Eine europäische Lösung zur Verteilung von Flüchtlingen auf mehrere Staaten steht dagegen noch aus. Zudem soll eine EU-Reform des Asylrechts durch die EU-Kommission folgen. Diese soll bereits am 23. September 2020 vorgestellt werden.

Bei den 1553 Personen handelt es sich vor allem um Eltern mit Kindern; die Hauptherkunftsländer sind Afghanistan, Syrien und Irak. Die Menschen sollen in ein Aufnahmelager auf dem griechischen Festland gebracht werden. Dort ist vorgesehen, alle Daten und den Flüchtlingsstatus noch einmal zu überprüfen. Zudem sollen sie dort auf COVID-19 getestet und medizinisch untersucht werden. Deutschland hat nach Aussagen der Bundesregierung bereits 53 unbegleitete minderjährige Geflüchtete aufgenommen. Die Aufnahme von 243 behandlungsbedürftigen Kindern sowie ihren Kernfamilien sei bereits in der Umsetzung. Dies betreffe insgesamt voraussichtlich mindestens 1000 Personen, von denen mehr als 500 schon in Deutschland seien. Die Gesamtzahl der Menschen, die Deutschland von den griechischen Inseln übernimmt, belaufe sich insgesamt auf etwa 2.750 Personen. Quelle: DStGB Aktuell 3820 vom 18.09.2020

Az.: 16.1.4.3-008/001

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