Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 790/1999 vom 20.11.1999
Kompromiß zur Sicherung der Stadtwerke
Nach monatelangen Verhandlungen haben sich am 08.11.1999 die deutschen Stadtwerke und die Bundesregierung auf zeitlich befristete Hilfen verständigt, die ein Überleben der Kommunalversorger im freien Wettbewerb auf dem Energiemarkt sichern sollen. So sollen die Stadtwerke, die mehr als 25 % ihres Stromabsatzes aus der umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Koppelung erzeugen, fünf Jahre lang eine Unterstützungszahlung pro erzeugter Kilowattstunde erhalten. Finanziert wird der sogenannte Bonus durch eine Preiserhöhung für alle Stromverbraucher.
Diese soll nach vorläufigen Schätzungen der Regierung bei etwa 0,2 Pf pro Kilowattstunde liegen. Mit dem Bonus pro Kilowattstunde soll es den Kommunalversorgern ermöglicht werden, den Anschluß an den Wettbewerb im Förderzeitraum wiederzufinden und Arbeitsplätze in größtmöglichem Umfang zu sichern; die Zahlung für die kombinierte Erzeugung von Strom und Wärme im Förderzeitraum soll je nach wirtschaftlicher Lage der Stadtwerke schrittweise abgesenkt werden.
Der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung auf der Basis von Stein- und Braunkohle soll wesentliches Ziel im Rahmen der von Bundeskanzler Gerhard Schröder angekündigten nationalen Klimaschutzstrategie sein, die den CO2-Ausstoß in Deutschland bis zum Jahr 2005 um ein Viertel unter den Wert von 1990 drücken soll. Die Bundesregierung beabsichtigt aber grundsätzlich nicht, den Wettbewerb im Strommarkt einzuschränken. Bis Mitte kommenden Jahres will die Regierung nun entscheiden, wie die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Koppelung ausgebaut werden kann. Der Aubau der Kraft-Wärme-Koppelung ist eine der Hauptforderungen der Gewerkschaften und Kommunen.
Az.: G/3 811-00