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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 232/2002 vom 05.05.2002
Konditionen im KfW-Infrastrukturprogramm
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat die Geschäftsstelle über eine Erhöhung der Konditionen im KfW-Infrastrukturprogramm (Direktkredite) mit Wirkung zum 02.04.2002 informiert. Kredite aus dem Infrastrukturprogramm kann grundsätzlich jeder in Anspruch nehmen, der in die kommunale Infrastruktur investiert, also Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Eigenbetriebe, aber auch nichtkommunale Investoren wie z.B. private Betreibergesellschaften und gemeinnützige Organisationsformen.
Die für Auszahlungen ab dem 02.04.2002 gültigen Zinssätze sehen wie folgt aus:
Zinssatz | Auszahlungssatz in % | ||
nominal in % p.a. | effektiv in % p.a. | ||
KfW-Infrastruktur (West) | |||
- 5jährige Zinsbindung | 4,80 | 4,86 | 100 |
- 10jährige Zinsbindung | 5,10 | 5,17 | 100 |
- 20jährige Zinsbindung | 5,40 | 5,47 | 100 |
KfW-Infrastruktur (Ost) | |||
- 5jährige Zinsbindung | 4,60 | 4,65 | 100 |
- 10jährige Zinsbindung | 4,90 | 4,96 | 100 |
- 20jährige Zinsbindung | 5,25 | 5,32 | 100 |
Diese Konditionenänderung gilt nicht für bereits vollvalutierende Darlehen. Alle übrigen Programmbedingungen bleiben unverändert. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Informationszentrums der KfW in dem Zeitraum von 7.30 Uhr bis 19.30 Uhr zum Ortstarif unter der Servicenummer 01801-335577, per Fax unter 069/7431-64355 und per E-Mail unter der Adresse iz@kfw.de zur Verfügung. Bei Interesse an den aktuellen Konditionen können diese auch alternativ auf der Homepage www.kfw.de im Internet unter dem Stichwort "Kreditprogrammkonditionen" abgefragt oder per Fax unter der Nummer 069/7431-4214 (Faxgerät auf "Abruf" oder "Polling" stellen) abgerufen werden.
Az.: IV/1 912-05