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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 487/2011 vom 20.10.2011
Konferenz der Länderverkehrsminister in Köln
Am 05. und 06. Oktober 2011 hat die Verkehrsministerkonferenz der Länder in Köln getagt. Als erste Ergebnisse der VMK sind die Beschlüsse zur Straßeninfrastrukturfinanzierung, besonders auf kommunaler Ebene, sowie zur Zulassung sog. Gigaliner und die neue Organisation der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung bekannt geworden.
Die Frage einer Mauteinführung wird von den Ländern uneinheitlich gesehen. Vor allem legen die Länder Wert auf die Feststellung, dass sich die Frage der Straßeninfrastrukturfinanzierung für alle Verkehrsträger stellt. Eine Pkw-Maut allein auf Bundesautostraßen und nur für Bundesfernstraßen wird als nicht ausreichend zur Lösung der Straßenverkehrsinfrastrukturfinanzierung angesehen. Hinsichtlich der Investitionsmittel, die auf kommunaler Ebene durch das Entflechtungsgesetz zur Verfügung gestellt werden, sind deutliche Befürchtungen laut geworden. Aus Sicht der Länder will der Bund ab 2014 die Entflechtungsmittel um jährlich knapp 15 % senken und 2020 keine Mittel für die Investitionsförderung im kommunalen Straßenbau und ÖPNV zur Verfügung stellen.
Zur weiteren Klärung der Investitionsbedarfe und zur Entwicklung zukünftiger Instrumente haben Bund und Länder eine gemeinsame Verkehrsinfrastrukturkommission gegründet. Die Kommission soll klären, welche Finanzierungsinstrumente eingesetzt werden können, um eine dauerhafte Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur sicherzustellen.
Eine knappe Mehrheit der Länderverkehrsminister hat sich dagegen ausgesprochen, dass der Bund seinen Testversuch mit Lang Lkw auf der Grundlage einer Ausnahmeverordnung zu § 6 StVG zur Zulassung von Lang Lkw durchführt, ohne vorher den Bundesrat damit zu befassen.
Seit Anfang des Jahres sorgt die Neuorganisation der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung für Unruhe, da das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Reorganisation der WSV mit einer Neustrukturierung des Wasserstraßennetzes verbunden hat. Der Kern der Neustrukturierung war, dass die verfügbaren Haushaltsmittel, insbesondere Investitionsmittel und Mittel für die Erhaltung der Infrastruktur, auf die Wasserstraßen konzentriert werden sollten, die ein Transportvolumen von mehr als 10 Mio. Tonnen/Jahr hatten. Demgegenüber sollten alle anderen Wasserstraßen nur noch bedarfsgerecht angepasst bzw. nur noch unterhalten oder gar als Restwasserstraßen nicht mehr unterhalten werden.
Der DStGB hat sich dafür eingesetzt, dass neben der reinen Betrachtung der beförderten Tonnage auch die strukturbildende Bedeutung von Wasserstraßen und weitere Kriterien bei der Neustrukturierung des Wasserstraßennetzes berücksichtigt werden müssen. In dieser Weise hat sich auch der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages geäußert. In der Folge hat sich der Bund dazu entschieden, eine Neubewertung des Wasserstraßennetzes vorzunehmen, die neben der Tonnage weitere Entscheidungskriterien enthalten soll. Die VMK hat diese Entscheidung des Bundes begrüßt.
Az.: III 640/10