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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 108/2013 vom 07.12.2012
Konferenz der Umweltminister/innen am 15./16.11.2012
Die Umweltminister und Umweltministerinnen der Länder haben sich bei ihrer Konferenz in Kiel (15./16.November 2012) auf Eckpunkte zur Energiewende verständigt. Unter dem Vorsitz des schleswig-holsteinischen Umwelt- und Energieministers Robert Habeck beschloss die 79. Umweltministerkonferenz Bausteine für eine Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und plädierte für eine nationale Ausbaustrategie, bei der Bund und Länder an einem Strang ziehen sollen. Darüber hinaus einigten sich die Minister unter anderem auf Beschlüsse zu Fracking, zu Immissionsschutz beim Bau von Hochspannungsleitungen und bei Lärm auf Straßen.
Energiewende
Die Geschwindigkeit des Ausbaus der Erneuerbaren Energien muss dem UMK-Beschluss zufolge dem Klimaziel dienen, den Anstieg der Temperaturen bis 2050 auf zwei Grad zu begrenzen. Ein über aktuelle Trendszenarien hinausgehender Ausbau ist wünschenswert, wenn er die gesamtwirtschaftlichen Kosten der Energiewende mittelfristig nicht steigert. Zu den Eckpunkten gehören:
- Langfristig kalkulierbare Vergütungen, Einspeisevorrang der Erneuerbaren, grundsätzlich die Verpflichtung der Netzbetreiber zum Anschluss und zur Durchleitung. Allerdings müssen die Netze nicht auf den Transport der letzten Kilowattstunde ausgelegt sein,
- Überprüfung der Ausnahmeregelungen für Unternehmen,
- Keine Festlegung von Länderkontingenten,
- Steuerung des Ausbaus der Erneuerbaren über das Landesplanungsrecht und die Rahmenbedingungen des EEG, um die gesamtwirtschaftlichen Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten,
- Eine spartenspezifische Analyse der verschiedenen Erneuerbaren Energien.
Für einen raschen Netzausbau verlangten die Umweltminister die zügige Verabschiedung des Bundesbedarfsplans. Außerdem plädierten sie für eine marktwirtschaftliche Lösung für eine mittel- bis langfristig ausreichende Sicherstellung von Reservekapazitäten.
„Fracking“
Die UMK befasste sich auch mit den erheblichen Risiken, die mit dem Einsatz umwelttoxischer Chemikalien verbunden sind, wenn Erdgas mittels Fracking aus unkonventionellen Lagerstätten aufgesucht und gewonnen werden soll. Sie sprach sich unter anderem für eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung und für eine deutlich verbesserte Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Dafür forderte sie die Bundesregierung auf, kurzfristig die entsprechende Verordnung zu ändern. Gleichzeitig sprach sich die UMK dafür aus, in einen Dialogprozess mit der Erdgasindustrie verbunden mit einem breiten Beteiligungsprozess der Öffentlichkeit einzutreten, um die noch anstehenden Fragen zum Fracking zu klären.
Lärmschutz
Die UMK fordert erneut, dass die finanziellen und rechtlichen Regelungen für den Lärmschutz dringend verbessert werden müssen, um die Lärmaktionsplanung der Kommunen zu stärken. Diese dürften bei der gesetzlich vorgeschriebenen Lärmaktionsplanung nicht allein gelassen werden. Die zuständigen Behörden brauchten die erforderlichen Befugnisse und finanziellen Mittel. Das gelte vor allem auch für die Lärmsanierung der Landes- und kommunalen Straßen.
Immissionsschutz
Angesichts des dringend notwendigen Stromnetzausbaus plädierte die UMK für Änderungen beim Immissionsschutz, um der Sorge der Menschen vor elektrischen und magnetischen Feldern Rechnung zu tragen. Der Bund müsse die Bundesimmissionsschutzverordnung noch in dieser Legislaturperiode anpassen, um den Bevölkerungsschutz zu verbessern.
Weitere Beschlüsse
Des Weiteren fasste die UMK u. a. Beschlüsse zur Stärkung des Moorschutzes als wichtigem Beitrag zum Klimaschutz, zur Kompensationsverordnung bei Eingriffen in Natur und Landschaftsbild oder zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Insgesamt standen 45 Punkte auf der Tagesordnung. Das Ergebnisprotokoll ist auf der Internet-Startseite des Umweltministeriums Schleswig-Holstein veröffentlicht. Zum 1. Januar 2013 übergibt Schleswig-Holstein den Vorsitz der UMK turnusgemäß an Thüringen.
Die Themen, zu denen nun die o.g. Beschlüsse gefasst wurden, waren bereits Gegenstand eines Gesprächs, das die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände am 11.10.2012 ebenfalls in Kiel mit der Umweltministerkonferenz geführt hat. Dass sich diese Form der Kontaktpflege bewährt hat, zeigen die aktuellen UMK-Beschlüsse, die weitgehend den kommunalen Forderungen entsprechen. Die Bundesländer werden somit ihrer Funktion als Vertreter kommunaler Interessen auf Bundesebene gerecht.
Az.: II gr-ko