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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 58/2015 vom 21.01.2015
Konferenz der Wirtschaftsminister Bund-Länder im Dezember 2014
Die Wirtschaftsministerkonferenz hat eine Reihe von Beschlüssen gefasst, die sich teilweise auf die Städte und Gemeinden auswirken. U. a. wollen die Wirtschaftsminister von Bund und Ländern die einheitlichen Ansprechpartner, die im Zuge der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie geschaffen wurden, weiter entwickeln. Sie sehen insbesondere gebündelte Zugänge zu allen in einer spezifischen Unternehmenslage erforderlichen Verwaltungsverfahren und die Möglichkeit, diese einfach, aber vollständig elektronisch abwickeln zu können, vor. Grundlage hierfür sollen gut ausgebaute E-Government-Portale sein.
Zum Breitbandausbau stellt die WMK fest, dass ihr Wunsch nach einer engeren Abstimmung der Breitbandpolitik zwischen Bund und Ländern ebenso wenig wie ihre Forderung nach einem bedarfsgerecht ausgestatteten NGA-Förder- und/oder Finanzierungsprogramm des Bundes erfüllt worden ist. Die WMK begrüßt die Absicht des Bundes, die Nettoerlöse aus der Vergabe der 700-MHz-Frequenzen („Digitale Dividende II“) hälftig auf Bund und Länder aufzuteilen und für Zwecke des Breitbandausbaus und der Digitalisierung zu verwenden. Unabhängig davon sieht es die WMK als erforderlich an, dass der Bund sein Breitbandförderprogramm in jedem Falle so ausreichend finanziell ausstattet, dass eine flächendeckende Breitbandversorgung mit hohen Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s erreicht werden kann.
Da die Länder bisher nicht an der Netzallianz des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beteiligt worden sind, bittet die WMK das BMVI um die Einrichtung eines politischen Gremiums, in dem die Länder und gegebenenfalls die kommunalen Spitzenverbände vertreten sind. Ein entsprechendes Gremium sollte die Breitbandziele definieren und die Rollenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie Instrumente, die der Zielerreichung dienen, festlegen. Zudem sollte das Gremium die Priorisierung von Ausbauschritten unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit und der Versorgung von Unternehmen festlegen.
Bezüglich der Elektromobilität begrüßt die WMK die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität entlang der gesamten Wertschöpfungskette sowie im Bereich der internationalen Standardisierung. Darüber hinaus unterstützt sie das Vorhaben der Bundesregierung, eine Sonderabschreibungsmöglichkeit für die gewerbliche Nutzung von Fahrzeugen mit elektrifizierten Antrieben einzuführen.
Az.: III/1 450-06