Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 12/1997 vom 05.01.1997

Konnexitätsprinzip

Die Fraktion der CDU im nordrhein-westfälischen Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, Entwürfe zur Änderung des AG-BSHG und des Landespflegegesetzes, der entsprechenden Ausführungsverordnungen sowie ggfs. Bundesratsinitiativen zur Änderung des BSHG vorzubereiten und dabei die folgenden Ziele zu verfolgen:

1. Bei der allgemeinen Hilfe zum Lebensunterhalt - § 96 BSHG, §§ 3, 5 AG-BSHG - soll nicht nur die Aufgaben -, sondern auch die Kostenträgerschaft auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden verlagert werden.

2. Im Bereich der Heimunterbringung nach § 100 BSHG, §§ 4, 5 AG-BSHG ist eine Zusammenführung der Aufgaben- und Kostenträgerschaft auf die örtlichen Träger der Sozialhilfe zwingend vorzusehen.

3. Im Bereich des Pflegewohngeldes gem. § 14 LPflG i.V.m. § 3 PflegewohngeldVO ist die Zusammenführung der Anordnungsbefugnis mit der Finanzverantwortung auf der Ebene der örtlichen Träger der Sozialhilfe vorzusehen.

4. Zum Ausgleich von finanziellen Härten durch die Neuregelungen ist der Arbeitslosenansatz im GFG zeitgleich zu einem umfassenden Sozialansatz umzugestalten. Landschaftsverbände und Kreise sollen ihre Unterlagen entsprechend ihren Einsparungen senken.

Der Ausschuß für Kommunalpolitik hat sich in seiner 15. Sitzung am 06.11.1996 erstmalig mit diesem Antrag befaßt. Nach entsprechender Anhörung der kommunalen Spitzenverbände soll die Beratung 1997 fortgesetzt werden.

Az.: V/3-901-00

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