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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 386/2002 vom 05.07.2002
Konsequenzen aus der PISA-Studie
Die SPD-Fraktion des Landtages NRW und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen des Landtags NRW haben am 28. Mai 2002 mitgeteilt, daß sie die flächendeckende Einführung der Ganztagsgrundschule ab dem Schuljahr 2003/04 beschlossen haben. Der diesbezügliche Antrag (Drucksache 13/2660) liegt bereits vor. In diesem werden in einem ersten Abschnitt nochmals die Ergebnisse der PISA-Studie aufgegriffen und sodann einzelne Zielsetzungen formuliert, auf deren Grundlage langfristig eine Reform des Bildungssystems erfolgen soll.
In dem Antrag wird auf das politische Ziel von mehr Ganztagsschulen hingewiesen. Zunächst konzentriere man sich auf den Grundschulbereich. Das Land NRW verfüge über unterschiedliche Formen von Ganztagsangeboten. Dies seien Hort, Schülertreff in Tageseinrichtungen (SiT), schulische Angebote, Ganztagsschule und Angebote der Jugendhilfe. Sie hätten sich nebeneinander entwickelt und ergänzten sich. Ziel sei es, sie nunmehr schrittweise unter dem Dach "Schule" zusammenführen. Dabei werde auf die bewährte gemeinsame Verantwortung von Land, Kommunen, freien Trägern und Eltern gesetzt. Langfristiges Ziel in Nordrhein-Westfalen sei, flächendeckend Grundschulen zu Ganztagsschulen umzubauen. Dabei bedeute flächendeckend, daß auf Dauer für alle Kinder, deren Eltern dies wollen, ein Ganztagsplatz zur Verfügung stehe. Die Ganztagsgrundschule sei damit eine Angebotsschule. In ihr würden Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie Menschen anderer Professionen gemeinsam arbeiten.
Der Übergang zur Ganztagsgrundschule bedeute gleichzeitig, ein anderes Verständnis von Schule zu entwickeln. Dabei sei mit dem Ganztag eine andere Lernkultur verbunden, die förderlich für Kinder, aber auch für die Lehrerinnen und Lehrer und deren Zusammenarbeit mit anderen Professionen sei. Ganztagsschule bedeute nicht mehr Unterricht, sondern Ganztag bedeute mehr Zeit für Erziehung, individuelle Förderung, Spiel- und Freizeitgestaltung und eine bessere Rhythmisierung des Schulalltags.
Für den Umbau zur Ganztagsgrundschule werde das Land nur den Rahmen vorgeben, in dem die Kommunen unter Einbeziehung der freien Träger entsprechend dem Bedarf und den sozialen Bedingungen ein qualitativ gutes Angebot entwickeln könnten. Es sei sinnvoll, der einzelnen Kommune weitgehend zu überlassen, in welcher Struktur sie ihr Ganztagsangebot organisiere. Je nach örtlicher Gegebenheit böten sich z.B. folgende Möglichkeiten an:
- Offene Ganztagsgrundschule: nur für einen Teil der Schülerinnen und Schüler einer Grundschule wird ein Ganztagsangebot vorgehalten
- Ganztagsgrundschule für alle Kinder einer Grundschule neben Halbtagsgrundschulen
- Vertraglich vereinbarte Kooperationen einer Grundschule mit einem Hort oder einer Tageseinrichtung
- Ein Mix aus verschiedenen Möglichkeiten.
Bei allen Organisationsformen sollten Leistungen anderer Einrichtungen (Musikschule, Sportvereine, Jugendclubs usw.) genutzt werden.
Die Entwicklung der Ganztagsgrundschulen müsse eine Gemeinschaftsaufgabe von Land, Kommunen, Wohlfahrtsverbänden, Musikschulen und anderen kulturellen Einrichtungen, sozialen und Jugendhilfeverbänden, Sportvereinen, Unternehmen und auch Eltern sein. Nur gemeinsam werde es möglich sein, diese große gesellschaftliche Herausforderung zu bewältigen.
Neben dem Angebot Ganztagsgrundschule will die Koalition auch die Bildungsarbeit in Kindergarten und Grundschule stärken, lern- und leseschwache Kinder besonders fördern sowie die Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule ausbauen.
Ein erstes Gespräch mit dem Land soll am 1.07.2002 stattfinden. Nach Auffassung der Geschäftsstelle ist die Schaffung von Ganztagsschulen und Ganztagsangeboten Aufgabe des Landes, weil diese sich aus dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule herleitet. Um qualitativ hochwertige Bildung und Betreuung zu ermöglichen, ist ein pädagogisches Gesamtkonzept erforderlich, das sich nicht nur auf den Vormittag, sondern auch auf den Nachmittag erstrecken muß. Hieraus folgt der Grundsatz, daß sämtliche Personalkosten einschließlich des nicht lehrenden Betreuungspersonals vom Land zu tragen sind.
Az.: IV/2-200-3/2