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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 598/2023 vom 28.09.2023
Konsultation zum 2. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037/2045
Der Netzentwicklungsplan ist ein wichtiger Plan, der die langfristige Entwicklung des deutschen Stromnetzes prognostiziert. Der NEP 2037/2045 (2023) beschreibt erstmalig ein Stromnetz, das die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 ermöglicht.
Der zweite Entwurf des NEP 2037/2045 (2023) wurde unter Berücksichtigung der in der ersten Konsultation eingegangenen Stellungnahmen überarbeitet. Die zentralen Ergebnisse aus der Konsultation sind im Kapitel 8 des zweiten Entwurfs zusammengefasst.
U.a. wurden als thematische Schwerpunkte der Stellungnahmen identifiziert:
- Vielen Einsendern war es wichtig, dass es bei der Bezeichnung „Klimaneutralitätsnetz“ keinen „Etikettenschwindel“ gibt. Das Erreichen des 1,5-Grad-Zieles wird als wichtiges Ziel gesehen.
- Ebenfalls im Zusammenhang mit den Eingangsdaten wurde in vielen Stellungnahmen angemerkt, dass eine breitere Spreizung der Szenarien wünschenswert wäre.
- In dieser Konsultation rückt bei Privatpersonen Versorgungssicherheit stärker als bisher in den Vordergrund. Das oberste Thema aus den Bereichen Wirtschaft und Politik war die Elektrolyseurverortung. Viele Unternehmen haben ehrgeizige Klimaziele und sind bei ihrer Umsetzung auf die entsprechende Energieinfrastruktur angewiesen. Auch Städte und Gemeinden meldeten ihren Bedarf an.
- In vielen Stellungnahmen wird eine stärkere Verzahnung der Strom- und Gasinfrastruktur gefordert. Dies ist für eine effiziente Planung des Energiesystems sinnvoll. Die ÜNB bringen sich in eine integrierte Systementwicklungsplanung ein.
- Sowohl Kommunen als auch Interessenverbände sind daran interessiert, nach welchen Kriterien die ÜNB bei den Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung-Bündelungen vorgegangen sind.
Die Bundesnetzagentur hat am 8. September 2023 den 2. Entwurf des Netzentwicklungsplans 2037/2045 der vier ÜNB und ihre vorläufigen Prüfungsergebnisse veröffentlicht. Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange können bis zum 20. November 2023 Stellungnahmen abgeben. Die Bundesnetzagentur begleitet die Konsultation mit Online-Informationsveranstaltungen am 13. und 17. Oktober 2023.
Gerne können Sie uns auch Ihre Anmerkungen zukommen lassen (anne.wellmann@kommunen.nrw)
Alle Dokumente finden Sie unter folgendem Link: https://www.netzentwicklungsplan.de/nep-aktuell/netzentwicklungsplan-20372045-2023
Az.: 28.6.12-001/001