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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 139/1998 vom 20.03.1998
Konversion militärischer Liegenschaften
Für mehr als 230 Liegenschaften in Nordrhein-Westfalen steht verbindlich fest, daß die militärische Nutzung aufgegeben wird. Jahrzehntelang mußten die Gemeinden diese Flächen aus ihrer Entwicklungsplanung ausblenden.
Das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen hat jetzt im Auftrag des Ministeriums für Stadtentwicklung, Kultur und Sport in einer Veröffentlichung den gegenwärtigen Stand der Planungen und der Grunderwerbsverhandlungen für 10 Standorte dokumentiert. Die Dokumentation veranschaulicht die Vielfalt der Entwicklungsmöglichkeiten und gibt Anregungen zur Maßnahmengestaltung und Durchführung. Die detaillierte Darstellung des Planungsprozesses, des Verfahrensablaufs, der Grunderwerbsverhandlungen und der Kosten- und Finanzierungsfragen vermittelt gleichzeitig Detailwissen, das von Kommunen und anderen am Konversationsprozeß Beteiligten für eigene Strategien genutzt werden kann.
Die Veröffentlichung "Konversion militärischer Liegenschaften" kann beim Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung, Königswall 38 - 40, 44137 Dortmund, Tel.: 0231/9051-0, bezogen werden.
Az.: III/1 155 - 60