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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 130/2004 vom 21.01.2004
Konversion militärischer Liegenschaften
Für die Städtebaupolitik ist die Konversion von militärisch benutzten Liegenschaften nach wie vor ein wichtiges Thema. Auch die Bauministerkonferenz der Länder (ARGEBAU) hat sich daher mit diesem Thema beschäftigt. Die Projektgruppe "Konversion und Stadtentwicklung" der Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz der Länder hat eine "Arbeitshilfe zu den rechtlichen, planerischen und finanziellen Aspekten der Konversion militärischer Liegenschaften" erarbeitet, die die Bauministerkonferenz der Länder am 07./08.11.2002 zustimmend zur Kenntnis genommen hat. Die Arbeitshilfe wurde im Vorfeld mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium der Verteidigung sowie dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen einvernehmlich abgestimmt.
Das niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit hat die Arbeitshilfe für seine Kommunen nunmehr landesweit publiziert und um einige Beispiele niedersächsischer Konversionsprojekte ergänzt.
Die Arbeitshilfe mit dem Titel "Neue Nutzung für alte Strukturen - Konversion militärischer Liegenschaften" kann beim niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2, 30159 Hannover, bezogen werden.
Az.: II/1 613-05/5